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Datum: 12.02.2021

Warnung vor Eiszapfen an Gebäuden

Aufgrund der aktuellen Witterung haben sich an den Dächern vieler Gebäude Eiszapfen gebildet. "Wir wollen und müssen darauf hinweisen, dass jeder Gebäudebesitzer beziehungsweise dessen Verwalter in der Pflicht ist, Gebäude so zu sichern, dass kein anderer zu Schaden kommen kann. Eiszapfen bergen eine potentielle Gefahr. Die Hausbesitzer müssen dafür Sorge tragen, dass die Eiszapfen sicher und unverzüglich entfernt werden", weist Martin Gabriel, Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, hin.

Grundlage für die Sicherungspflicht an Gebäuden ist der Paragraph 3 der Sächsischen Bauordnung, wonach bauliche Anlagen so instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. "Die Mitarbeiter der Bauordnung haben bereits erfolgreich Hausbesitzer zur Entfernung der Eiszapfen aufgefordert und tun dies weiterhin. Alle anderen sollten ihr Eigentum schon jetzt genauer unter die Lupe nehmen", so Martin Gabriel.

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Warnung vor Eiszapfen an Gebäuden.