Weiterhin 3G und FFP2-Maske
Die aktuell geltende sächsische Corona-Verordnung regelt in Teil 3 Paragraph 6 (3), dass auch weiterhin eine 3G-Regelung für den Zugang ins Rathaus und in seine Außenstellen (Wohnhilfen, Zensus und kommunale Statistikstelle in der Melanchthonstraße; die Gebäude- und Anlagenverwaltung in der Reichenbacher Straße und das Einwohnermeldeamt in der Rathausstraße) gilt. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden.
In der Tourist-Information erfolgt der Zugang ohne 3G-Nachweis, aber weiterhin mit FFP2-Maske.
Trauerfeiern und Eheschließungen im Innenbereich finden ebenfalls unter 3G-Bedingungen statt.