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Datum: 07.03.2022

Weiterhin 3G und FFP2-Maske

Die aktuell geltende sächsische Corona-Verordnung regelt in Teil 3 Paragraph 6 (3), dass auch weiterhin eine 3G-Regelung für den Zugang ins Rathaus und in seine Außenstellen (Wohnhilfen, Zensus und kommunale Statistikstelle in der Melanchthonstraße; die Gebäude- und Anlagenverwaltung in der Reichenbacher Straße und das Einwohnermeldeamt in der Rathausstraße) gilt. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden.

In der Tourist-Information erfolgt der Zugang ohne 3G-Nachweis, aber weiterhin mit FFP2-Maske.

Trauerfeiern und Eheschließungen im Innenbereich finden ebenfalls unter 3G-Bedingungen statt.

www.plauen.de/a-z

Bild vergrößern: Blick auf Rathaus und Altmarkt in Plauen Oliver Orgs
Blick auf Rathaus und Altmarkt in Plauen