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Datum: 25.03.2022

Weiterhin Ausnahmegenehmigung für Plauens Vater-und-Sohn-Ampelmännchen

Im Dezember 2017 erhielt Plauen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LaSuV), zwei Fußgängerampeln mit Vater und Sohn-Ampelmännchen zu errichten. Ab April 2018 begann die Umsetzung, mittlerweile schauen die Figuren von den Ampeln an den Kreuzungen Neundorfer Straße/ Marktstraße/ Dobenaustraße/ Unterer Graben sowie Syrastraße/ Hammerstraße/Komturhof in Plauen.

Die Ausnahmegenehmigung war zunächst auf zwei Jahre befristet. Das LaSuV schickte 2020 eine Verlängerung bis 28. Februar 2022. Eine jetzt ausgestellte weitere Verlängerung gilt bis 28. Februar 2024.

Laut Mitteilung des Landesamts kann „über eine dauerhafte Entfristung noch nicht abschließend entschieden werden, da noch keine ausreichenden Erkenntnisse über die Auswirkungen der Sinnbilder auf die Verkehrssicherheit vorliegen.“ Zur Erlangung dieser Erkenntnisse sollen einmal mehr die kommenden beide Jahre genutzt werden.

Der damalige Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer hatte die Idee einer Plauener Tageszeitung aufgriffen und 2017 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt, die Figuren „Vater und Sohn“, deren Schöpfer der ehemalige Plauener Erich Ohser ist, als Ampelmännchen in Fußgängerampeln einzubauen. Der Antrag war notwendig, da die Verwendung anderer als der in der Straßenverkehrsordnung vorgegebenen Ampelmännchen nur mit Ausnahmegenehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit erfolgen kann.

Als Vorbild für die Idee aus Plauen wirkten die „Mainzelmännchen“, die in der Stadt Mainz in den Ampeln leuchten.

Bild vergrößern: Vater-und-Sohn-Ampelmännchen Ellen Liebner
Vater-und-Sohn-Ampelmännchen