Weihnachtsfrieden in der Stadtverwaltung
Im Finanzwesen der Stadt Plauen gilt auch dieses Jahr der Weihnachtsfrieden. Bezüglich offener Forderungen der Stadt Plauen beginnt dieser am Dienstag (21. Dezember). Das bedeutet, dass auf Mahnung und Vollstreckung bis 1. Januar des neuen Jahres verzichtet wird. Ausnahmen sind Forderungen, die ohne Vollstreckungsmaßnahmen zum Ende des Jahres verjähren würden.
21.12.2021