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Datum: 23.02.2025

+++ Wahlticker zur Bundestagswahl 2025 in Plauen +++ 23. Februar, 8.00 Uhr | Wahlbeginn in Plauen

Die 46 Wahllokale in der Stadt Plauen sind geöffnet. Zum Start der Bundestagswahl gab es kein besonderen Vorkommnisse. Bis 18 Uhr können die 49.069 Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben. Wichtig:
o Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, mitzubringen.
o Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
o Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.
13.497 Bürgerinnen und Bürger beantragten im Vorfeld Briefwahlunterlagen. Um 12 Uhr und 14 Uhr werden Wahlbeteiligungsmeldungen veröffentlicht.
Auszählung/Ergebnispräsentation
Ab 18 Uhr erfolgt dann die öffentliche Auszählung in den Wahllokalen. Die Wahlergebnisse für die Stadt Plauen werden online unter www.plauen.de/wahlen veröffentlicht. Ab 18 Uhr findet zudem eine öffentliche Ergebnispräsentation im Ratssaal des Rathauses statt.

Wahlleitung/Briefwahlauszählung
Die Wahlleitung ist im kleinen Ratssaal, Unterer Graben 1, 08523 Plauen zu finden. Telefon: 03741 291-1850
Die Ergebnisermittlung der Briefwahl findet ebenfalls im Rathaus statt.

Repräsentative Wahlstatistik
Für die repräsentative Wahlstatistik wurden vom Statistischen Landesamt die Urnenwahlbezirke 2 (Mehrzweckhalle Kasernenstraße II) und Briefwahl 3 (Auszählung der Urnenwahlbezirke 17, 18 und 41) festgelegt. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet. Das Wahlgeheimnis wird bei Verwendung der vorgenannten Stimmzettel zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).

Beobachtung der Wahlabläufe in den Wahllokalen
Für Wahlen gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen.

Folgende gesetzliche Vorgaben und Regeln gelten, die von allen Wahlbeobachtern beachtet werden müssen.
Erlaubt sind:
o Zutritt ohne Anmeldung oder Registrierung
o Für alle zugänglich
o Bei Überfüllung können Zugangsbeschränkungen bestehen
o Kurze Fragen und Nachfragen
o Anfertigung von Notizen oder Strichlisten
o Beobachtung aus ausreichendem Abstand
o Foto-, Video- und Tonaufnahmen nur mit Genehmigung des Wahlvorstands
o Nachträglicher Wahleinspruch möglich
Nicht erlaubt sind:
o Störungen des Wahlablaufs
o Ansprache, Beeinflussung oder Einschüchterung von Wählern
o Parteipolitische Symbole oder Propaganda
o Diskussionen, Eingreifen oder Forderungen gegenüber dem Wahlvorstand
o Zugriff auf Wahlurnen oder Wahlunterlagen
o Filmen oder Fotografieren von Wahlprotokollen und -unterlagen
o Einsichtnahme oder Abfrage von Wählerdaten


Alle weiteren Informationen rund um den Wahltag unter: https://media.plauen.de/s/sefer