Achtung vor Wild auf Straßen
Die Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass die Unfallgefahr durch Wildwechsel jetzt wieder zunimmt. Die Unfälle ereignen sich zumeist in den Morgenstunden zwischen fünf und sieben Uhr und zum Abend mit Einsetzen der Dämmerung. Schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel oder Regen erhöhen das Risiko zusätzlich.Insofern raten die Mitarbeiter der Verkehrsbehörde für Fahrten in Dämmerung und in der »dunklen Jahreszeit", insbesondere auf Straßen mit dem Gefahrenzeichen »Wildwechsel" sehr aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Es gilt: Ein Tier kommt selten allein. Sie kreuzen oft in Bereichen von angrenzenden Feldern oder Wäldern die Straße. Hier sollten Autofahrer insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden besonders Acht geben und bremsbereit sein.
In der Stadt Plauen ist die B92 (Oelsnitzer Landstraße) mit 20 Unfällen im Jahr 2023 und bereits 18 Unfällen in diesem Jahr häufig von Wildwechseln betroffen. Auf der B173 (Äußere Reichenbacher Straße) kam es 2023 zu 17 Unfällen und 2024 bereits zu neun Unfällen aufgrund von Wildwechsel.
Auf der Äußeren Reichenbacher Straße hat die Stadt Ende 2023 sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts Schilder aufgestellt, die auf die vermehrt auftretenden Wildunfälle auf diesem Streckenabschnitt hinweisen.
Autofahrer sollten vorausschauend fahren. Wenn Wildtiere auftauchen, sollte vorsichtig abgebremst und abgeblendet werden. Unkontrollierte Lenk- bzw. Ausweichbewegungen sollten angesichts eines Tieres auf der Fahrbahn vermieden werden, eine Kollision mit einem Baum oder dem Gegenverkehr könnte ansonsten die Folge sein. Auf ausgewiesenen Wildwechselstrecken empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Sollte es doch zu einem Verkehrsunfall kommen, gilt es in erster Linie, die Unfallstelle abzusichern, sich gegebenenfalls um Verletzte zu kümmern und die Polizei zu verständigen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß weggelaufen ist und auf den ersten Blick kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist, muss die Polizei informiert werden. In diesen Fällen benachrichtigen die Beamten den zuständigen Jäger, der sich dann um das möglicherweise verletzte Tier kümmert. Ebenso gilt, dass ein angefahrenes/totes Tier auf keinen Fall mitgenommen werden darf. Die Mitnahme würde strafrechtlich verfolgt werden.