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Datum: 22.09.2022

Anfrage Mirko Rust, AfD-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.09.2022, TOP 5. Anfragen, öffentlicher Teil

Stadtrat Mirko Rust, AfD-Fraktion, hat folgende Fragen bezüglich des Tierheims Plauen:
1. Mit welchen Kostenübernahmen kommt die Stadt Plauen ihrer Pflicht dem Tierheim Plauen und dem Tierschutz gegenüber nach, für im Stadtgebiet Plauen aufgegriffene Tiere finanziell zu sorgen? Bitte geben sie die gezahlten Kosten pro Tier und Jahr getrennt nach Tierart an.
2. Welche weiteren Kosten übernimmt die Stadt außerdem?
3. Welche Pflichten (inkl. der dazugehörigen Rechtsgrundlagen) hat die Stadt in diesem Zusammenhang?
4. Wie arbeitet die Stadt mit dem Vogtlandkreis in diesem Punkt zusammen?
5. Welche Kosten trägt der Vogtlandkreis?

Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet auf diese Anfrage:

Zu 1.
Die Stadt Plauen hat einen Vertrag mit dem Tierschutzverein Vogtland e. V. zur Unterbringung und Betreuung von Fund- und Verwahrtieren, der seit 1993 besteht und 1995 geändert wurde.
In diesem sind die Begriffsbestimmungen, die Pflichten des Tierheimes, die Nachweisführung durch das Tierheim, die Kostenübernahme, die Vertragsdauer sowie sonstige Vereinbarungen geregelt.

Konkret sind folgende Kosten in den letzten Jahren angefallen:

Pauschale Jahresendabrechnung Summe

2013 24.542,00 € 16.523,23 € 41.065,23 €
2014 24.542,00 € 8.717,97 € 33.259,97 €
2015 24.542,00 € 17.329,60 € 41.871,60 €
2016 24.542,00 € 22.396,43 € 46.938,43 €
2017 24.542,00 € 19.367,30 € 43.909,30 €
2018 24.542,00 € 8.908,87 € 33.450,87 €
2019 24.542,00 € 12.941,35 € 37.483,35 €
2020 24.542,00 € 6.191,93 € 30.733,93 €
2021 24.542,00 € 6.800,86 € 31.342,86 €

Für die Jahre 2020 und 2021 ist die konkrete Aufschlüsselung nach Tierart getrennt wie folgt:

Zusammenfassung über die Fundtiere der Stadt Plauen 16.11.2020 - 15.11.2021

Tierart Betreuungskosten Tierarzt Gesamtkosten
Katzen 17.070,00 € 10.041,42 € 27.111,42 €
Kleintiere 1.632,00 € 409,66 € 2.041,66 €
Hunde 1.512,00 € 677,78 € 2.189,78 €
Gesamt 20.214,00 € 11.128,86 € 31.342,86 €

Pauschale gezahlt: 24.542,00 €
Verbrauch: 31.342,86 €
Differenz: 6.800,86 € Mehrkosten

Zusammenfassung über die Fundtiere der Stadt Plauen 16.11.2019 - 15.11.2020

Tierart Betreuungskosten Tierarzt Gesamtkosten
Katzen 17.375,00 € 7.384,30 € 24.759,30 €
Kleintiere 1.635,40 € 129,07 € 1.764,47 €
Hunde 3.654,00 € 556,16 € 4.210,16 €
Gesamt 22.664,40 € 8.069,53 € 30.733,93 €

Pauschale gezahlt: 24.542,00 €
Verbrauch: 30.733,93 €
Differenz: 6.191,93 € Mehrkosten

zu 2.
keine

zu 3.
Eine grundsätzliche Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 20a GG, wonach der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt schützt.
Nach § 15 Abs. 1 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Sächsischen Ausführungs- gesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig.
Nach § 1 ist der Zweck des Tierschutzgesetzes sicherzustellen, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Hiervon abgedeckt sind damit der Bereich der Tierhaltung, Tierzucht, Tiertötung und Tierhandel.
Nicht enthalten sind die Fälle entlaufener, verletzter, verirrter oder sonstig aufgefundener, offensichtlich herrenloser Tiere. Hier ergibt sich für die Polizeibehörden nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz eine Zuständigkeit zum Schutz der Rechtsordnung, welche sich aus Artikel 20a GG ableiten lässt. Hierbei ist festzustellen, dass die Stadt Plauen zur Aufgabenerfüllung mittels des Vertrages mit einem Tierheim eine für das Vogtland beispiellose Lösung gefunden hat, um die Tiere schnell und effektiv versorgen zu können. Diese Aufgabe wird aufgrund der technischen Möglichkeiten durch das FG Brandschutz wahrgenommen.

zu 4.
Die Aufgabenerfüllung erfolgt in eigener Zuständigkeit.

zu 5.
Die Höhe der Kosten, welche dem Vogtlandkreis in seiner Eigenschaft als Lebensmittelüber- wachungs- und Veterinäramt zum Vollzug des Tierschutzgesetzes entstehen, sind uns nicht bekannt.