Anfrage Stadtrat Lars Legath, Fraktion DIE LINKE in der Sitzung des Stadtrates vom 18.10.2022, TOP 6 Anfragen, öffentlicher Teil
Stadtrat Lars Legath, Fraktion DIE LINKE, spricht einen Artikel aus der Freien Presse vom 07.10.2022 an. Dort geht es darum, dass das Fahrzeug eines Menschen mit Behinderung abgeschleppt werden sollte, weil er die falsche Parkkarte hatte.Er fragt nach, ob durch die Stadt Plauen versucht wurde, den Fahrzeughalter auf dem Handy oder Festnetz anzurufen. War in dem Fall der 2. Behindertenparkplatz frei? Wie viel Zeit ist zwischen der Feststellung des Verstoßes und dem Eintreffen des Abschleppwagens vergangen? Wie oft kommt es allgemein vor, dass Fahrzeuge von Menschen mit einem Behindertenausweis - Merkzeichen »B« abgeschleppt werden, bzw. Verwarngeld erhoben wird. Könnte sich die Verwaltung evtl. ein anderes Vorgehen - konkret in diesem Falle - vorstellen, als eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Bürgermeisterin des Geschäftsbereiches II, Kerstin Wolf antwortet auf diese Anfrage:
Die Stadt Plauen prüft grundsätzlich vor der Einleitung von Abschleppmaßnahmen, ob der Fahrzeughalter telefonisch erreichbar ist. Im angesprochenen Fall blieb dies erfolglos.
Zum Zeitpunkt der Feststellung, 10:24 Uhr, war der andere Behindertenparkplatz nicht belegt.
Das Abschleppfahrzeug traf 10:39 Uhr ein.
Es erfolgt keine statistische Erfassung nach dem Grund der Abschleppmaßnahme.
Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass es vermehrt zur unberechtigten Nutzung der Behindertenparkplätze kommt.
Neben den Fällen, in denen sich keine gültige Parkberechtigung im Fahrzeug befindet, nutzen Fahrzeugführer die Parkberechtigungen behinderter Familienangehöriger, ohne dass sich diese selbst mit im Fahrzeug befanden. In einigen Fällen wird die Parkberechtigung durch andere Personen auch nach dem Tod des Berechtigungsinhabers weiter genutzt.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten handelt es sich um sogenannte Regelverstöße, deren Ahndung beim Betroffenen einen verkehrserzieherischen Effekt auslösen soll.
Aufgrund dessen, dass die zentrumsnahe Anzahl von Behindertenparkplätzen limitiert ist, wird die Stadt Plauen auch künftig daran festhalten, diese zur Nutzung für den hierfür berechtigten Personenkreis freizuhalten.