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Datum: 22.09.2022

Anfrage Sven Gerbeth, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.09.2022, TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil

Stadtrat Sven Gerbeth, FDP-Fraktion informiert, dass Anwohner der Mettestraße in Plauen berichten, dass Beschäftigte des Finanzamtes und möglicherweise auch andere im Behördenzentrum ansässiger Einrichtungen die Mettestraße zum Parken während der Arbeitszeit nutzen. Es sei wiederholt vorgekommen, dass sowohl Grundstückseinfahrten als auch Hydranten zugeparkt wurden.

Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet auf diese Anfrage:

Anwohner der Mettestraße kamen in der Vergangenheit bereits zweimal auf die Verkehrsbehörde der Stadt Plauen zu und baten darum, in der Mettestraße das Parken zu verbieten. Lediglich für Anwohner sollte das Parken gestattet werden.

Es fanden aufgrund dessen Ortsbegehungen statt. Es wurde auch die Möglichkeit erwogen, den Parkraum auf die linke Fahrbahnseite zu verlagern, um zu verhindern, dass vor Einfahrten geparkt wird. Das lässt sich allerdings nicht realisieren, da auf der linken Fahrbahnseite eine Stützmauer entlang der Straße verläuft und beim Öffnen der Fahrertür immer eine Unfallgefahr besteht.
Somit muss das Parken auf der rechten Fahrbahnseite bestehen bleiben.

Es wurde auch die Einrichtung von Bewohnerparkzonen geprüft. Bewohnerparkzonen werden ausschließlich dort eingerichtet, wo ein hoher Umschlag an Parkstellflächen benötigt wird, weil sehr viele Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen vorhanden sind.
Allerdings ist im Innenbereich der Europaratsstraße ausreichend Parkmöglichkeit für Gäste vorhanden. Somit ist die Einrichtung von Bewohnerparken in der Mettestraße nicht zulässig.

Die Straße ist öffentlich gewidmet und steht somit allen Fahrzeugführern gleichermaßen zur Verfügung, d. h. auch Mitarbeitern des Finanzamtes o. a. Behörden in der Europaratsstraße ist es möglich, die Mettestraße zum Parken zu benutzen.

Im Weiteren ist es auch so, dass die Bewohner der Mettestraße größtenteils in ihre Grundstücke einfahren können und auf die Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum nicht zwingend angewiesen sind.
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