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Datum: 28.09.2018

Anfrage im Stadtbau- und Umweltausschuss von Stadtrat Jörg Schmidt , CDU-Fraktion, vom 20.08.2018, TOP 4.2. öffentlicher Teil,

Reparaturbedarf an kommunalen Straßen der Stadt Plauen
(Verwaltungsvorlage Drucksachennummer: 833/2018)

Stadtrat Schmidt, CDU-Fraktion, fragt, wie es sich mit dem Fördermittelabfluss verhält. Ihm wurde suggeriert, dass in Dresden Fördermittel bereitliegen, aber durch die Stadt Plauen nicht ganzheitlich abgerufen wurden.

Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

»Für das Jahr 2018 liegen folgende Fördermittelbescheide für den kommunalen Straßenbau vor:

Maßnahmen Auszahlungen (€) Einzahlungen (€)
B 92 nördlich Plauen 544.937 401.252
Zum Plom 650.000 520.000
S 312 - Falkensteiner Straße 906.176 641.141
Stützmauer Kleinfriesener Straße 528.000 440.000
Forststraße 458.672 316.748

Summe 3.087.785 2.319.141

Die Mittel müssen jeweils bis zum 15.10.2018 abgerufen werden. Zu beachten ist hierbei, dass die abgerufenen Zuwendungen nach Erhalt innerhalb von zwei Monaten mit zuwendungsfähigen Ausgaben in entsprechender Höhe zu untersetzen sind.

Aufgrund der erforderlichen Bauzeiten führt dies folglich dazu, dass die Mittel nicht in der Jahresmitte abgerufen werden und somit stets erst gegen Jahresende ausgezahlt werden. Bei Maßnahmen mit einem hohen Finanzbedarf erfolgt ein Teilabruf der Zuwendungen zu einem früheren Zeitpunkt. Diese Vorgehensweise ist seit Jahren Praxis.

Die Mittel aus Städtebauprogrammen, die für Straßenbaumaßnahmen eingesetzt werden, werden jeweils auf Basis beglichener Rechnungen abgerufen, was ebenfalls zu einem späten Abruf der Mittel führt.«