Inhalt
Datum: 16.12.2021

Anfrage im Stadtrat vom 23.11.2021 - TOP 3.7. Änderung des Schulsprengels der Grundschulen der Stadt Plauen - Antrag der Fraktion DIE LINKE

Stadträtin Petra Rank, Fraktion DIE LINKE., fragt nach, ob alle Schüler mit dem Taxi in die Schule gebracht werden, wenn es in den Bereichen keinen regelmäßigen ÖPNV gibt. Ihrer Meinung wäre es dann beispielsweise besser, die Schüler aus Straßberg bzw. von der Straßberger Straße in die Erich-Ohser-Grundschule zu schicken. Werden auch die Fahrdienste Richtung Oberlosa oder Astrid-Lindgren-Schule per Taxi erledigt? Stadträtin Rank hätte gerne gewusst, wie dies generell gehandhabt wird, was dafür eingesetzt wird und welchen Aufwand dies bedeutet.

Antwort von Schulreferentin Simone Schurig:
»Das SächsSchulG § 23 regelt die Aufgaben des Schulträgers und die Schülerbeförderung. Gemäß Abs. 3, S.1 ist Träger der notwendigen Beförderung bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Ersatzschulen der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen Gebiet sich die Schule befindet.
Gemäß Abs. 3, S.4 regelt der Träger der Schülerbeförderung Einzelheiten durch Satzung. Geltend ist die Schülerbeförderungssatzung des ÖPNV vom 01.12.2015. Diese besagt in § 7 ein Beförderungsanspruch besteht, wenn der Weg zwischen Wohnung des Schülers und der Schule (Schulweg) für Schüler der Klassenstufe 1-4 mehr als 2 Km beträgt. Des Weiteren regelt § 9, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, wird auf der Grundlage der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit Beförderungsunternehmen (Taxi) eine Beförderung organisiert.
Aussagen zum Aufwand können erst nach Eingang aller Schülerbeförderungsanträge beim Vogtlandkreis/ÖPNV bis zum 31.05.2022 gemacht werden.«