Inhalt
Datum: 15.06.2018

Anfrage im Vergabeausschuss der SPD-Fraktion vom 16.05.2018, Top 3. Anfragen, öffentlicher Teil

Herr Stadtrat Zabel, Fraktionsvorsitzender der SPD/Grüne-Fraktion, hätte gern gewusst, warum eine Bordsteinabsenkung bei dem Ampelübergang Reichenbacher Straße/Stresemannstraße, Haltepunkt Mitte, nicht möglich ist.

Herr Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

»Die Stadt Plauen trat mit dieser Fragestellung bereits in Vorbereitung der ÖPNV-Verknüpfungsstelle an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr heran.

In Verlängerung der Stresemannbrücke in Richtung Reichenbacher Straße schließen unmittelbar Stützbauwerke an, die im Gehwegbereich jeweils ähnlich konstruiert sind.

Zur Herstellung einer Bordabsenkung müssten der Bordstein und die Kappe abgesenkt werden, auf der das Geländer steht. Für Bordstein und Kappe gibt es konstruktionsbedingt Mindesthöhen. Im konkreten Fall kann die Bordabsenkung nicht hergestellt werden, da die Mindesthöhen bei weitem nicht einzuhalten wären.

In Folge wäre ein weiterer Eingriff in den gesamten Überbau der Brücke nötig.
Die genannten Bauteile sind statisch bemessen und für die Tragfähigkeit und Standfestigkeit des Bauwerkes relevant. Eine Schwächung der Querschnitte führt zu Eingriffen in die Statik.
Zudem handelt es sich bei Kappe und Überbau um Bauteile aus Stahlbeton. Der partielle Abbruch ist sehr aufwendig, da in die Stahlbewehrung eingegriffen wird. Weiterhin befinden sich zwischen Überbau und Kappe Abdichtungslagen, die bei einem Eingriff ebenfalls beschädigt werden und zu erneuern wären.

Das bedeutet, dass eine Bordsteinabsenkung, die an dieser Stelle sehr wünschenswert wäre, nur durch eine aufwendige Umbaumaßnahme der Brücke möglich wäre. Die Brücke selbst ist in Baulast des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr. Es ist davon auszugehen, dass ein Umbau - wenn überhaupt - lediglich langfristig verhältnismäßig wäre.«