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Datum: 07.02.2018

Anfrage im Wirtschaftsförderungsausschuss vom 08.01.2018, TOP. 3 Anfragen, öffentlicher Teil

Stadtrat Ingo Eckardt, CDU-Fraktion, hat das Gefühl, dass in den letzten Monaten vermehrt Autos in der Innenstadt abgeschleppt wurden. Er bittet um eine Aufstellung, wie viele Fahrzeuge in den letzten drei Jahren, jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt, abgeschleppt wurden.
Bürgermeister Levente Sárközy sagt eine Zusammenstellung der letzten zwei Jahre, ohne eine monatsweise Aufschlüsselung, zu. Er verweist darauf, dass das Abschleppen eine Maßnahme der Verkehrsbehörde ist, zu denen der Stadtrat keine Entscheidung treffen kann. Zudem wurde bereits beantwortet, zu welchen Anlässen die Verkehrsbehörde Fahrzeuge abschleppen darf.

Bürgermeister Levente Sárközy antwortet:
»Das Umsetzen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen ist notwendig, wenn die öffentliche Sicherheit, die Verkehrssicherheit oder die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge behindert wird.

Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn:
- nicht zugelassene Fahrzeuge auf einer öffentlichen Straße für längere Zeit abgestellt werden,
- wenn ein aufgebrochenes Fahrzeug im öffentlichen Bereich vom Gemeindlichen Vollzugsdienst
festgestellt und zum Schutz des Eigentums auf einem abgeschlossenen Platz abgestellt wird,
- im absoluten oder im eingeschränkten Halteverbot geparkt wird,
- unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkt wird,
- verkehrswidrig an Stellen geparkt wird, wodurch andere Verkehrsteilnehmer (ÖPNV, Radfahrer,
Fußgänger) gefährdet werden,
- in Feuerwehrzufahrten und vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken geparkt wird.

Bevor ein Abschleppvorgang eingeleitet wird, versucht der Gemeindliche Vollzugsdienst, die Störer im umliegenden Gebiet, insbesondere wenn die Meldeanschrift des Fahrzeughalters im räumlichen Bezug zum Feststellort steht oder durch Befragung, z. B. in umliegenden Geschäften, Praxen oder Kitas, zu ermitteln. Darüber hinaus versucht der Innendienst, die Telefonnummer des Fahrzeughalters zu ermitteln, um mit diesem Kontakt aufnehmen zu können.

Können weder Fahrzeughalter noch Fahrzeugführer rechtzeitig ermittelt werden oder ist dieser nicht bereit, die Störung zu beseitigen, wird die Wiederherstellung der rechtlichen Verhältnisse zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit durch Umsetzen des Fahrzeuges von der Ortspolizeibehörde veranlasst. Eine ausführliche Statistik über die Abschleppvorgänge und ihre Gründe wird im Ordnungsamt nicht geführt. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 26 Fahrzeuge zum Zwecke der Gefahrenbeseitigung abgeschleppt. Im Jahr 2017 waren 137 Fahrzeuge betroffen. Die überwiegenden Gründe für das Umsetzen in 2017 waren das »Parken in absolutem Halteverbot« und die »Gefährdung des fließenden Verkehrs durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite Vorschriftzeichen 295«, gefolgt vom »unberechtigten Parken auf einem Behindertenparkplatz«. Das Parken in einer Feuerwehr- /oder Grundstückszufahrt kommt nur gelegentlich vor.

Mehrmals wurden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerufen, da wegen Nichtbeachtung des absoluten Halteverbotes die Belieferung von verschiedenen Baustellen im Stadtgebiet behindert wurde. Weiterhin war eine Tendenz dahingehend festzustellen, dass eine Vielzahl von Autofahrer das absolute Halteverbot an verschiedenen Stellen der Innenstadt nach 17.00 Uhr missachtet und vermutlich davon ausgeht, dass das Ordnungsamt keine Kontrollen mehr durchführt. Der deutliche Anstieg der Abschleppvorgänge im Jahr 2017 ist deshalb auch auf die vielfach geforderte stärkere und längere Präsenz des Gemeindlichen Vollzugsdienstes in den Abendstunden zurückzuführen.

Die Kosten für das Abschleppen betragen rund 100 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, die abhängig vom jeweiligen Zeitaufwand in der Regel zwischen 30 Euro und 70 Euro liegen.«