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Datum: 20.08.2018

Anfrage in der Sitzung des Stadtrates von Stadtrat Dieter Rappenhöner (SPD/ Grüne- Fraktion) und Stadtrat Hansjoachim Weiß (CDU) am 29.05.2018

Der Anfragetext beinhaltet 3 Fragen:
1. Wie kann die Stadt es unterstützen, dass von ausländischen Familien nicht nur eines von
mehreren Kindern in die Kita gegeben wird?
2. Patenschaften für junge Migranten
3. Behindertenstrukturstatistik

Heidi Seeling, Ausländer- und Behindertenbeauftragte antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

1. Kindertageseinrichtungen
»Alle Eltern können frei darüber entscheiden, ob, welche und wie viele Kinder in Kindertages-einrichtungen betreut werden.
Sowohl der kommunale Träger als auch die freien Träger sind grundsätzlich darum bemüht,
dass Geschwisterkinder in einer Einrichtung betreut werden. Natürlich ist eine ausreichende
Kapazität in den Kindertageseinrichtungen dafür eine Grundvoraussetzung.
Um eine sorgfältige Vorbereitung auf den Schulbesuch zu ermöglichen, sollen alle Kinder ausländi-scher Familien spätestens im Schulvorbereitungsjahr einen Platz in einer Kindertageseinrichtung er-halten. Dieser Vorgehensweise wird Priorität eingeräumt.
Auf die Entscheidungen von Eltern vor deren kulturellen Hintergründen (z.B. Jungen in Kita)
kann die Stadt Plauen keinen Einfluss nehmen.«

2. Patenschaften
»Die Anregung zu Patenschaften für Kinder mit Migrationshintergrund wurde mit dem
Landratsamt des Vogtlandkreises abgestimmt. Im Netzwerk "Migration" des Vogtlandes wird
nochmals explizit auf diese Anregung hingewiesen werden und für derartige Patenschaften
geworben.
Die Unterstützung von Familien mit Migrationshintergrund verläuft in vielfältiger Art. Auch die
intensive Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist ein
Aufgabenschwerpunkt und wird von Trägern vor Ort, Einrichtungen und Privatpersonen
organisiert und durchgeführt.
Bei entsprechendem Bedarf werden sowohl die Stadt Plauen als auch das Landratsamt des
Vogtlandkreises weitere Bemühungen unternehmen, um diese ehrenamtliche Tätigkeit zu
unterstützen.«

3. Behindertenstrukturstatistik
»Ich habe die Behindertenstrukturstatistik 2017 für die Stadt Plauen ausgewertet und nach
besonderen Merkmalen zusammengefasst.

Behinderte in der Stadt Plauen
In der Stadt Plauen lebten zum 31.12.2017 insgesamt 12.793 Menschen mit Behinderungen.
Bezieht man ihre Anzahl auf die Gesamtbevölkerung unserer Stadt, so beträgt der Anteil
Behinderter 19,4 %.
Personen, deren Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt, gelten als schwer behinderte
Menschen. Zum Zeitpunkt der Erfassung waren dies in der Stadt Plauen 7774 Personen.

Behinderte nach Geschlecht
Von den in der Stadt Plauen erfassten 12.793 Menschen mit Behinderungen waren 6.290
Personen männlichen Geschlechts sowie 6503 Personen weiblichen Geschlechts.

Behinderte nach Alter
Für eine altersmäßige Erfassung der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Plauen habe
ich die Altersgruppe der 0 bis unter 18-jährigen (Schule, Ausbildung), der 18- bis unter 65-
jährigen (Ausbildung, Studium, Berufstätigkeit) sowie die 65-jährigen und älteren betrachtet.

Altersgruppe 0 bis unter 18 Jahren:189
18 bis unter 65 Jahren: 5506
ab 65 Jahren: 7098
(Quelle: Landratsamt des Vogtlandkreises, 31.12.2017)

Behinderte nach Behinderungsarten:
Die verschiedenen Behinderungsarten werden sowohl in der Fachliteratur als auch von den
zuständigen Ämtern in sehr unterschiedlicher Weise beschrieben.
Das Landratsamt des Vogtlandkreises folgt in den Festlegungen der Behinderungsgruppen den
Empfehlungen, die das Sächsische Landesamt für Familie und Soziales seiner statistischen
Erhebung zu Grunde legt.


Unterschieden werden hier bei schwer behinderten Menschen
- Behinderungen des Bewegungsapparates
- Behinderungen der Sinnesorgane
- Behinderungen der inneren Organe
- Behinderungen von Gehirn und/oder Psyche sowie
- sonstige Behinderungen.

Diese offizielle Statistik gibt jedoch nur die wesentlichste Behinderung an, aber schon das
Ausmaß der Behinderung und vor allem die damit verbundenen Einschränkungen und
Besonderheiten sind sehr individuell.

Behinderungen 0 bis unter 18 Jahren 18 bis unter 65 Jahren ab 65 Jahren
des Bewegungsappa-rates 6 384 1099
der Sinnesorgane 15 181 615
der inneren Organe 24 782 1544
von Gehirn/Psyche 88 1049 892
sonstige 19 439 637
(Quelle: Landratsamt des Vogtlandkreises, 31.12.2017) Behinderte nach Grad der Behinderung

Behinderte nach Grad der Behinderung
Grundsätzlich gilt, dass es sich bei Behinderungen nicht um anzeigepflichtige Sachverhalte
handelt. Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (z.B. im
öffentlichen Personennahverkehr) setzen jedoch eine Feststellung des Grades der Behinderung
voraus.
Der Grad der Behinderung (GdB) drückt in Zehnergraden von 10 bis 100 die Schwere der
Einschränkung zur Teilhabe am öffentlichen Leben einer Person aus. Beim zuständigen
Versorgungsamt kann jeder behinderte Mensch einen Antrag auf die Feststellung der
Behinderung und ihrer Schwere stellen.
Personen, deren Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt, gelten als schwer behindert.

Grad der Behinderung 0 bis unter 18 Jahren 18 bis unter 65 Jahren 65 Jahre und älter
Bis 40 37 2.670 2.311
50 47 1.125 1.315
60 7 439 760
70 11 281 516
80 33 258 564
90 11 78 304
100 43 655 1.328
Summe 189 5.506 7.098
(Quelle: Landratsamt des Vogtlandkreises, 31.12.2017)«