Inhalt
Datum: 19.02.2018

Anfrage von Herrn Stadtrat Andrè Hegel, Fraktion Die LINKE, im Stadtrat vom 30.01.2018, TOP 3. Anfragen, öffentlicher Teil

Da nach Meinung von Stadtrat Andrè Hegel, Fraktion Die LINKE, jeglicher Fallschutz um die neuen Spielgeräte auf der Bahnhofstraße fehlt, fragt er nach, ob diese Spielgeräte vom TÜV abgenommen wurden.
Weiterhin möchte er wissen, was passiert, wenn ein Kind von einem dieser Spielgeräte fällt und sich ernsthaft verletzt.

Herr Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

»Die Spielgeräte wurden sicherheitstechnisch abgenommen und sind so in Ordnung. Einen speziellen Fallschutz benötigen diese Spielgeräte nicht.

Ein Unfall gilt haftungsrechtlich diesbezüglich als allgemeines Lebensrisiko, welches keine Haftung der Stadt Plauen nach sich zieht.

Generell können auf allen Spielplätzen unter unglücklichen Umständen auch solche Unfälle vorkom- men, bei denen sich Kinder ernsthaft verletzen können. Deshalb sind in erster Linie die Eltern in der Pflicht. Sie müssen anhand des Entwicklungsstandes ihres Kindes entscheiden, ob ein Spielgerät für ihr Kind geeignet ist oder nicht.«