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Datum: 12.12.2018

Anfrage von Herrn Stadtrat Klaus Gerber, SPD/Grüne-Fraktion, vom 05.11.2018, TOP 6. Anfragen, öffentlicher Teil

Stadtrat Klaus Gerber, SPD/Grüne-Fraktion, fragt nach, ob für die Beseitigung der Pappeln an der Alleestraße eine Genehmigung vorliegt.

Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

»Es liegt keine Genehmigung vor und ist in diesem Fall aufgrund der gesetzlichen Grundlage der Baumschutzsatzung auch nicht erforderlich.
Pappeln auf mit Gebäude bebauten Grundstücken gehören nicht zu den geschützten Landschaftsbe-standteilen und unterliegen somit nicht dem Schutz der Baumschutzsatzung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 Säch-sisches Naturschutzgesetz).«