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Datum: 17.04.2019

Die Wahlen am 26. Mai in der Stadt Plauen

Wer wird gewählt?
1. Das Europäische Parlament
2. Die Stadträte der Stadt Plauen,
die Kreisräte des Vogtlandkreises und
die Ortschaftsräte der Ortschaften Großfriesen, Jößnitz, Kauschwitz, Neundorf, Oberlosa und Straßberg.

Stimmzettel:
Die Wahlberechtigten werden bis zu 4 verschiedenfarbige Stimmzettel erhalten.
o Europawahl - weißer Stimmzettel, wird mehr als zwei DINA4-Seiten lang sein
o Stadtratswahl - gelber Stimmzettel, Querformat, Blattgröße DINA2
o Kreistagswahl - rosa Stimmzettel, Querformat, Blattgröße DINA2
o Ortschaftsratswahl - grüner Stimmzettel, Format DINA4
Zahlreiche Parteien und Wählervereinigungen hatten seit Anfang Februar mit ihren Mitgliedern über den Personenkreis entschieden, der auf den Stimmzetteln stehen soll. Am 25. März tagte der Gemeindewahlausschuss der Stadt Plauen. Dieser entschied über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und für die Ortschaftsratswahlen.
Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 2. April unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.
Für die Kreistagswahl trifft der Kreiswahlausschuss seine Entscheidungen zu den Wahlvorschlägen der Plauener Wahlkreise 10, 11 und 12. Informationen hierzu findet man auf der Internetseite des Vogtlandkreises unter www.vogtlandkreis.de
Wahlbenachrichtigungsbrief
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden den Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai 2019 per Post zugestellt.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält viele wichtige Informationen z.B.:
o die Wählerverzeichnisnummer,
o für welche Wahl man wahlberechtigt ist,
o in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann
o ob dieser Wahlraum barrierefrei ist
o wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind.
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist der Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem man seine Briefwahlunterlagen beantragen kann.
Den Wahlbenachrichtigungsbrief unbedingt aufbewahren. Sie benötigen ihn am Wahlsonntag im Wahlraum.

Briefwahl
Beantragung:
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, der sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Möglichkeiten der Beantragung:
o persönlich, im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses, Unterer Graben 1, Zimmer 13:
Bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und den Personalausweis mitbringen.
o schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes,
o per Fax an 0 37 41 / 291 - 11 09
o per E-Mail an die Adresse Briefwahl@plauen.de
o per online-Formular unter der Internetadresse www.plauen.de/wahlen (ab 24. April)
o oder unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR Codes (ab 24. April).
In dem Antrag sind immer die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.

Briefwahlunterlagen und Stimmenabgabe im Rathaus
Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller erfolgt jedoch erst dann, wenn der Wahlbehörde alle benötigten Wahlunterlagen, wie zum Beispiel Stimmzettel, zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, können die Briefwahlunterlagen auch im Briefwahl-/Bürgerbüro beantragt und abgeholt werden. Außerdem kann man dann in den im Rathaus aufgestellten Wahlkabinen seine Stimmen abgeben. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen dabei hilfreich zur Seite. Der genaue Termin wird sowohl auf der Internetseite www.plauen.de/wahlen als auch in der Presse veröffentlicht.

Erreichbarkeit des Briefwahl-/Bürgerbüros
Briefwahl-/Bürgerbüro im Rathaus
Unterer Graben 1
Zimmer 13

Auf Grund der Bauarbeiten im Rathaus, ist das Briefwahl-/Bürgerbüro am besten über den neuen Behinderteneingang in der Herrenstraße (zwischen Stadtarchiv und Tourist-Information) erreichbar. Genutzt werden kann der Aufzug bis in die Ebene »E« - Erdgeschoss.


Informationen für Unionsbürgerinnen und -bürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich Unionsbürgerinnen und -bürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann hier auch in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss, im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses, Unterer Graben 1, Zimmer 13, bis spätestens zum 5. Mai 2019 (Sonntag) ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post gesendet werden. (Die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten sind zu beachten!)
Informationen und Anträge unter: www.plauen.de/wahlen

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Vom 6. bis 10. Mai besteht im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses die Möglichkeit, Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zu nehmen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten überprüfen. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder, der keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, erkundigen kann, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, ggf. kann er auf Antrag das Wählerverzeichnis berichtigen lassen bzw. Einspruch einlegen. Rechtsverbindliche Informationen erscheinen als Amtliche Veröffentlichung unter www.plauen.de/amtliche.

Am Wahltag
Am 26. Mai können Wahlberechtigte von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben. Ab 18.00 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt. Ausgezählt werden die Stimmen in der Reihenfolge: EU-Wahl, Stadtratswahl, Kreistagswahl und ggf. Ortschaftsratswahl. Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen verfolgen.

Auf Grund der Sanierung des Rathauses, sitzt die Wahlleitung am Wahltag in der Festhalle, Äußere Reichenbacher Straße 4, 08529 Plauen. Im gleichen Gebäude findet auch die Ergebnisermittlung der Briefwahl statt.

Da die Stimmauszählung und die Ergebnisermittlung bis in die Nacht andauern, ergeben sich daraus Einschränkungen auf den laufenden Dienstbetrieb am Folgetag. Der Gemeindewahlausschuss wird voraussichtlich am Mittwoch, 5. Juni 2019, die endgültigen Wahlergebnisse feststellen.


Wahlräume
Für die Wahlen am 26. Mai stehen in der Stadt Plauen 64 Wahlräume zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen, können über die Internetseite der Stadt Plauen und den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden.
Alle Wahlräume mit Adresse und Foto sind auch im Internetstadtplan unter www.plauen.de/stadtplan zu finden.

Barrierefreies Wählen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Barrierefreie Wahlräume
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 28 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden. Die barrierefreien Wahlräume werden auch in der Wahlbekanntmachung, voraussichtlich ab dem 13. Mai, unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.

Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Stimmzettel
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme zur Europawahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Plötzliche Erkrankung
Wahlberechtigte, die Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können bis 15.00 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.

www.plauen.de/wahlen

Wahlhelfer gesucht!
Im Wahljahr 2019 werden für die zwei stattfindenden Wahlen Wahlhelfer gesucht:
- 26. Mai 2019, Europarats-, Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahl
- 1. September 2019, Landtagswahl
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der genannten Wahlen sind in den Wahllokalen der Stadt Plauen 64 allgemeine Wahlvorstände und 9 Briefwahlvorstände zu bilden. Dazu werden noch zirka 150 Helferinnen und Helfer pro Wahltermin benötigt.

Deshalb ruft Wahlleiter Steffen Kretzschmar die wahlberechtigten Bürger zur Mithilfe auf: »Ich suche zum gegenwärtigen Zeitpunkt befähigte Personen, welche die Leitung eines Wahlvorstandes übernehmen können, aber auch Schriftführer und Beisitzer.«

In der Woche vor dem jeweiligen Wahltag werden Schulungstermine angesetzt, in denen den Wahlhelfern - aber vor allem den Wahlvorstehern und Schriftführern - die Möglichkeit geboten wird, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und die Auszählungsverfahren anzueignen. Außerdem wird ein umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann.
Die Wahlvorstände treffen sich an den jeweiligen Wahltagen um 7.30 Uhr im Wahllokal. Ab 18.00 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus.

Jeder als Beisitzer im Wahlvorstand eingesetzte Helfer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, Schriftführer 40 Euro und Vorsteher 50 Euro. Der stellvertretende Wahlvorsteher bekommt 45 Euro.

Wer Interesse für eine ehrenamtliche Mitarbeit hat, wendet sich an das Bürgerbüro der Stadt Plauen; Telefon 03741/291-2222 oder Alina Raab, Tel.: 03741/ 291-1638, email: alina.raab@plauen.de.

Für den Einsatz werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, telefonische Erreichbarkeit und der eventuelle «Wunscheinsatzort« benötigt. Datenschutzhinweise für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Internet unter www.plauen.de/wahlen hinterlegt.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum abschließenden und somit nächsten Pressegespräch in Vorbereitung der Wahlen am
26. Mai 2019 lade ich schon jetzt sehr herzlich für den
22. Mai, 13 Uhr in die Festhalle ein.
Im Anschluss, ab 14 Uhr, findet dort dann die Schulung von Wahlvorständen statt, so dass Sie auch davon einen Eindruck erhalten könnten.
Mit freundlichen Grüßen

Silvia Weck
Pressesprecherin der Stadt Plauen