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Datum: 10.04.2019

Europawahl am 26. MaiInformationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Der erste Wahltermin in diesem Jahr ist der 26. Mai 2019. An diesem Tage finden die Wahl zum 9. Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen statt. Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses, Unterer Graben 1, Zimmer 13, bis spätestens zum 5. Mai 2019 (Sonntag) ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post gesendet werden.
Informationen und Anträge unter: www.plauen.de/wahlen