Fördermöglichkeiten für private Eigentümer
Die Stadt Plauen verfügt über drei Fördergebiete in den Programmen der Städtebaulichen Erneuerung, in welchen eine Fördermöglichkeit für private Eigentümer besteht.Diese sind
- das Stadtumbaugebiet »Schloßberg«,
- das Gebiet Soziale Stadt »Östliche Bahnhofsvorstadt 2016 - 2025« sowie
- das Gebiet Städtebaulicher Denkmalschutz »Plauener Mitte«.
Private Haus- und Grundstückseigentümer in diesen Fördergebieten haben die Möglichkeit, von der Förderung von Bund und Land zu profitieren. Im Gebiet »Schloßberg« betrifft dies nur noch die beiden Jahre 2019 und 2020, während dies in den beiden anderen Gebieten bis 2025 bzw. 2026 möglich ist. Entsprechend den im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Jahren, können Fördermittel für
- die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude, insbesondere der Gebäudehülle inkl. notwendiger Arbeiten an den Außenanlagen und
- den Rückbau leer stehender Nebengebäude
beantragt werden.
Mit der gültigen Richtlinie Städtebauförderung vom 14.08.2018 wird die pauschale Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle in Höhe von 25 Prozent für die entsprechenden Kostengruppen gemäß DIN 276 einmal pro Objekt möglich.
In Ausnahmefällen, bei besonders städtebaulich wertvollen Gebäuden, kann auf der Grundlage der Ermittlung der unrentierlichen Kosten die Förderung von kompletten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt konkret für jedes Projekt.
Rückbaumaßnahmen von Nebengebäuden können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Die Fördermittel setzen sich aus je einem Drittel von Bund, Land und Kommune zusammen. Ausnahme bildet der Städtebauliche Denkmalschutz, hier übernehmen Bund und Land jeweils 40 Prozent während die Kommune 20 Prozent Eigenanteil zu tragen hat. Aufgrund der schwierigen Haushaltlage der Stadt Plauen lässt die Richtlinie zu, dass ein Teil des Eigenanteils der Kommune von den Eigentümern übernommen werden kann. Die Stadt trägt daraufhin nur jeweils 10 Prozent
Der Fördermittelantrag sollte mit dem entsprechenden Formular gestellt werden. Dieses ist beim Verfahrensträger, der Westsächsischen Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS), Seestraße 54 in 08523 Plauen oder auf der Internetseite der Stadt Plauen unter https://www.plauen.de/de/stadtleben/bauen-wohnen/stadtplanung/stadtsanierung.php bei den jeweiligen Fördergebieten erhältlich.
Alle dem Antrag beizulegenden Unterlagen werden im Formular aufgeführt. Selbstverständlich berät die WGS dazu gern auch persönlich, wobei eine vorherige Terminvereinbarung zu empfehlen ist. Natürlich sind Vorabinformationen telefonisch oder per E-Mail, auch durch die unten genannten Ansprechpartner der Stadt Plauen, möglich.
Da die Mittel nur in einem begrenzten Rahmen zur Verfügung stehen, werden die Fördermittelanträge entsprechend ihres Eingangs erfasst. Die mögliche Förderung richtet sich nach der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen sowie den dafür ermittelten Baukosten.
Zu den Details berät sie unser Verfahrensträger gern.
Ansprechpartner:
Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Frau Lembke Tel.: 03741-2911667, E-Mail: dagmar.lembke@plauen.de
Frau Müller Tel.: 03741-2911716, E-Mail: diana.mueller@plauen.de
Frau Riedel Tel.: 03741-2911668, E-Mail: katja.riedel@plauen.de
Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH
Frau Polster-Roth
Seestraße 54
08523 Plauen
Tel.: 03741-3800-0 (17)
E-Mail: spolster-roth@wgs-sachsen.de