Inhalt
Datum: 19.05.2022

Gebäude- und Wohnungszählung beim Zensus: Nachfragen nur übers Landesamt


Mit dem Stichtag 15. Mai 2022 haben in Sachsen die Zensusbefragungen, aufgeteilt in Personenbefragungen und Gebäude-und Wohnungszählung (GWZ) für die Bürger begonnen.
Seit Anfang letzter Woche erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen von Wohnimmobilien in Sachsen dazu Post vom Statistischen Landesamt. Sie werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung um Auskunft zu ihren Gebäuden und Wohnungen gebeten. Es sind u. a. Fragen zu Gebäudeart, Baujahr, Heizungsart und Wohnfläche zu beantworten. Etliche Auskunftspflichtige rufen bei Nachfragen in der lokalen Erhebungsstelle an. Erhebungsstellenleiterin Bianca Aurich: »Hier können wir leider nur bedingt weiterhelfen. Wir als lokale Erhebungsstelle betreuen die Personenbefragungen. Der Projektteil ,Gebäude- und Wohnungszählung' wird ausschließlich durch das Statistische Landesamt betreut.«

Für Fragen der Immobilieneigentümer sowie zur Bestellung von Papierfragebogen wurde die Servicenummer 03758/33-708090 eingerichtet. Aufgrund des aktuell hohen Anrufaufkommens kann es dabei allerdings zu Wartezeiten kommen. Hierbei werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, gegebenenfalls ihre Anrufe auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Servicehotline ist von Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr und Samstag von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.

Für die Online-Beantwortung sind 14 Tage ab Erhalt des Schreibens vorgesehen. Mit über 200.000 ausgefüllten Online-Fragebogen konnte bereits eine Rücklaufquote von 25,4 Prozent verzeichnet werden.
Wurde ein Papierfragebogen angefordert, beginnt die Abgabefrist von 14 Tagen erst ab dessen Erhalt.

Sollten Bürgerinnen und Bürger bereits Informationen zur GWZ abgegeben haben, können sie dennoch für die Personenbefragung ausgewählt werden und werden somit in beiden Projektteilen um Auskunft gebeten.