Inhalt
Datum: 18.01.2023

Grundsteuer 2023 steht an

Die Grundsteuer für das Gebiet der Stadt Plauen für das Kalenderjahr 2023 ist in der gleichen Höhe und mit den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr festgesetzt. Die Amtliche Bekanntmachung dazu ist am 11. Januar 2023 ortsüblich und rechtssicher im Internet erfolgt und als Amtliche Veröffentlichung, Ausgabe 2023/15, Dokument 13.22.10/1-10-15, auf www.plauen.de/amtliche im elektronischen Amtsblatt der Stadt Plauen ausführlich nachzulesen. Sie gilt damit als rechtswirksam. Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres alle diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Jahr 2023 nur Grundsteuer in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr zu entrichten haben, keinen gesonderten Grundsteuerbescheid erhalten haben. Diese Verfahrensweise ist gesetzlich zulässig. Damit spart die Stadt unnötige Ausgaben für die Versendung von rund 20.000 Briefen. Sind jedoch neben den Grundsteuern auch Straßenreinigungsgebühren festgesetzt oder haben sich die Steuerschuldverhältnisse geändert, erging bzw. ergeht für 2023 ein Jahresbescheid an die betroffenen Abgabenpflichtigen.

Abgabenschuldner mit Einzugsermächtigung müssen nichts tun. Die Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich jedoch die mitgeteilte Bankverbindung oder das Kassenzeichen geändert haben, ist diese Änderung der Stadtkasse noch vor Fälligkeit mitzuteilen. Alle anderen müssen zum jeweils festgelegten Datum das Geld überweisen.