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Datum: 02.10.2024

Jocketaer Straße - zeitweise Verkehrsberuhigung

Die Anwohner der Jocketaer Straße beim Gewerbegebiet Reißig verfolgen seit längerem den Wunsch nach einer dauerhaften Tempo-30-Zone auf ihrer Anwohnerstraße. Auch Oberbürgermeister Steffen Zenner unterstützt diesen Wunsch und hatte sich im August dieses Jahres mit einem Brief an die Landesdirektion gewandt und um erneute Prüfung des Sachverhalts gebeten. Im Jahr 2012 war die damals geltende Tempo-30-Begrenzung an der Jocketaer Straße nach einer Anordnung durch die Landesdirektion Sachsen aufgehoben worden. Gründe waren die Verkehrsbedeutung der Straße und der hohe Anteil des Durchgangsverkehrs, die eine Tempo 30-Zone nicht zulassen.
»Mittlerweile hat sich auch eine Bürgerinitiative aus zahlreichen Anwohnern und Betroffenen gegründet, die eine Petition aufgesetzt haben, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen. Diese Initiative erhält meine vollste Unterstützung. Leider habe ich von der Landesdirektion bislang keine Antwort auf mein Schreiben vom August erhalten. Ich werde mich jedoch auch weiterhin für die Anwohner der Jocketaer Straße und eine dortige 30er-Zone einsetzen«, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.
Nun gibt es zumindest eine zeitweise Verkehrsberuhigung: In Folge der aktuellen Umleitung aufgrund der Straßenbauarbeiten auf der Seumestraße wurde seit Anfang September bis vorraussichtlich Mitte Oktober eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer angeordnet.
Außerdem ist die Stadt einem anderen Anliegen der Anwohner an der Jocketaer Straße nachgekommen und hat auf dem Abschnitt zwischen der Reußenländer Straße und dem Fasanenring beidseitig eine Fahrbahnbegrenzungslinie aufgebracht. Dadurch soll die Fläche der Parkbuchten eindeutig gekennzeichnet und so das Parken auf dem Gehweg vermieden werden.
Ab der 40. Kalenderwoche werden entsprechende Ordnungswidrigkeiten sowohl wegen des unzulässigen Parkens auf dem Gehweg, als auch infolge überhöhter Geschwindigkeit geahndet und verfolgt.
Hintergrund zur Tempo 30-Zone Jocketaer Straße:
In einem Schreiben vom 23.11.2011 forderte die Landesdirektion Chemnitz die Stadt Plauen auf:
»Auf Grund der Tatsache, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine Tempo 30-Zone auf der Jocketaer Straße nicht erfüllt sind, ist diese Straße aus der Zonenregelung auszugliedern. Somit ist die Jocketaer Straße als Vorfahrtsstraße auszuweisen und es gilt die nach § 3 Absatz 3 Nr. 1 zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Auf die Vorgaben des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absätze 1 und 2 StVO in Bezug auf die Ausschöpfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird verweisen.«
In der Folge eingereichte Widersprüche führten zwar zu einer Überprüfung des Sachverhaltes, jedoch zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung zur Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers erforderlich war. Da sich die Situation vor Ort gegenüber 2011 nicht verändert hat, ist das Einrichten einer Tempo-30-Zone nach wie vor nicht möglich.