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Datum: 14.02.2019

Kindertagespflege als berufliche Perspektive in der Stadt Plauen

In der Stadt Plauen gibt es gegenwärtig sieben Kindertagespflegestellen. Diese jedoch reichen nicht aus, um dem Bedarf an Kindertagespflege gerecht zu werden. Deshalb ist die Stadt an einer Ausweitung dieses Angebotes sehr interessiert. Es werden Frauen und Männer gesucht, die als selbständige Tagesmütter und Tagesväter tätig werden möchten. Die Vergütung dieser Tätigkeit erfolgt durch die Stadt Plauen in Form einer laufenden, also monatlichen Geldleistung.

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, die als Alternative zu einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung angeboten wird. Die Kindertagespflege erfolgt in den eigenen Wohnräumen der Tagespflegeperson oder in Räumen, die durch die Tagespflegeperson angemietet werden. In einer Kindertagespflegestelle können maximal 5 fremde Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut werden. In familiärer Atmosphäre wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen und deren Entwicklung gefördert. Die Basis dafür bildet die intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

Welche Voraussetzungen muss eine Tagesmutter oder ein Tagesvater erfüllen?

Voraussetzung für die Tätigkeit in der Kindertagespflege sind zunächst der Wunsch und die Freude daran, Kinder auf dem Weg ihrer Entwicklung einfühlsam und verständnisvoll zu begleiten. Weiterhin sollten die Tagespflegepersonen ausreichend Platz zum Spielen und Schlafen für die zu betreuenden Kinder in der eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen nachweisen können. Tagespflegepersonen müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich, gesundheitlich und fachlich geeignet sein. Die persönliche Eignung wird anhand eines erweiterten Führungszeugnisses, die gesundheitliche Eignung anhand eines Gesundheitszeugnisses geprüft.

Fachlich geeignet ist, wer gemäß der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen oder eine Fortbildung zur Tagespflegeperson absolviert hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Tätigkeit aber auch schon vor dem Abschluss der Fortbildung zur Tagespflegeperson begonnen werden.

Nähere Informationen und Erläuterungen dazu erhalten Interessierte im Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis und im Fachbereich Jugend/Soziales/Schulen/ Sport der Stadt Plauen.

Die Prüfung der persönlichen, gesundheitlichen, fachlichen Geeignetheit und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sowie die Ausstellung der Tagespflege-erlaubnis erfolgt durch das Jugendamt.

Die Entscheidung, als Tagespflegeperson tätig zu sein, sollte möglichst für einen mehrjährigen Zeitraum getroffen werden. Dafür ist es notwendig, sich im Vorhinein gut zu informieren.

Informationen und Beratung:

Landratsamt Vogtlandkreis
Jugendamt
Fachberaterin Kindertageseinrichtungen
Sylvia Dietrich
Postplatz 5
08523 Plauen

Tel.: 03741 300 3305
E-Mail: dietrich.sylvia@vogtlandkreis.de


Stadt Plauen
Fachbereich Jugend/Soziales/Schulen/Sport
Kindertageseinrichtungen
Steffi Brenner
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Tel.: 03741 291 1560
E-Mail: Steffi.Brenner@plauen.de