Lärmaktionsplan wird ausgelegt
Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie sind mittels strategischer Lärmkartierung die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen zu erfassen und gegebenenfalls Lärmaktionspläne aufzustellen. In diesen Lärmaktionsplänen sollen geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung festgeschrieben werden.Der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 in der Fassung vom 1. September 2024 wird vom 11. bis 24. November im Rathaus der Stadt Plauen (Unterer Graben 1, 08523 Plauen) zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich kann der Lärmaktionsplan unter www.plauen.de/lap2024 eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, im Rathaus zur Niederschrift oder im Bürgerbeteiligungsportal abgegeben werden. Für Rückfragen steht Hagen Brosig (Telefon 03741-21911627) zur Verfügung.
Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verfolgt die Europäische Union das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern.
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr