Landratsamt genehmigt Doppelhaushalt 2023/2024
Der Stadtrat der Stadt Plauen hatte am 20.12.2022 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024 beschlossen.Nunmehr liegt der Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Vogtlandkreis, vor. Am 09. März war er im Rathaus eingegangen.
Die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushaltes wurde bestätigt sowie die Aufnahme von Krediten für Investitionen in Höhe von 3,35 Millionen Euro in 2023 sowie 3,3 Millionen Euro für 2024 genehmigt. Dadurch verfügt die Stadt Plauen nun für zwei Jahre über eine genehmigte Finanzplanung. Die sogenannte vorläufige Haushaltsführung, die bis zur Bekanntmachung nach der Genehmigung des Haushaltsplanes gilt, kann damit in 2024 entfallen.
Oberbürgermeister Steffen Zenner: »Der Investitionsschwerpunkt liegt im Doppelhaushalt bei Baumaßnahmen, insbesondere im Bereich des Baus von Sportstätten, dem Ausbau von Gewerbegebieten, der Sanierung der Neuen Elsterbrücke sowie der Fertigstellung der Sanierung des Nord-West-Flügels des Plauener Rathauses. Aber auch beim Brandschutz, der IT-Ausstattung an Schulen, der Gestaltung von Spielplätzen sowie der Stadtentwässerung sind umfangreiche Investitionen geplant. Diese bereits geplanten Maßnahmen fordern unseren Haushalt bis an seine Belastungsgrenze. Zusätzliche oder neue Maßnahmen sind daher nicht möglich.«
Auf 19 Seiten begründet die Behörde ihre Entscheidung und geht dabei detailliert auf die allgemeine Haushaltssituation, auf Erfolgs-, Finanz- und Vermögenslage der Stadt Plauen, ein. Zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes müssen Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre in Anspruch genommen, im Finanzhaushalt müssen zur Finanzierung der laufenden Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit enorme Finanzmittel eingesetzt werden. In der Folge reduziert sich der ungebundene Zahlungsmittelbestand so stark, dass nur noch minimaler finanzieller Spielraum besteht. Die durch Kreditaufnahmen bestehende Verschuldung der Stadt Plauen befindet sich ebenfalls auf einem hohen Niveau. Dadurch kann trotz geplanter Entschuldung erst Ende 2027 der Schuldenstandrichtwert des Freistaates Sachsen von 850 Euro/Einwohner unterschritten werden.
Zwar enthalte der Genehmigungsbescheid der Rechtsaufsichtsbehörde neben einer Informationsauflage keine weiteren Auflagen, aber er verweist ausdrücklich auf die kritische Haushaltssituation der Stadt Plauen, macht der stellvertretende Kämmerer Andreas Nickel deutlich: »Um die Finanzierbarkeit des umfangreichen Leistungsangebotes, der vielen Investitionen und deren Folgekosten zu gewährleisten, ist dauerhaft zu prüfen, inwieweit der Aufgabenumfang vertretbar ist, ohne die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu überfordern. Insbesondere sollte die Wirtschaftlichkeit und Refinanzierbarkeit von Investitionen vor allem im freiwilligen Bereich betrachtet werden, um die Belastung zukünftiger Generationen angemessen zu begrenzen.«
Ebenso detailliert betrachtet wurden die Wirtschaftspläne 2023 der beiden Eigenbetriebe Gebäude- und Anlagenverwaltung sowie Kulturbetrieb der Stadt Plauen. Auch hier wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt sowie die Aufnahme von Krediten genehmigt.