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Datum: 11.05.2022

Landratswahl am 12.06.2022

Am 12. Juni findet der 1. Wahlgang zur Wahl des Landrates des Vogtlandkreises statt. Sollte keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen können, findet am 03.07.2022 ein zweiter Wahlgang statt.
*Kreiswahlleiterin ist Cornelia Panzert vom Landratsamt Vogtlandkreis
*Wahlleiterin der Stadt Plauen ist Nadja Friedländer-Schmidt, Fachgebietsleiterin Bürgerbüro, Service, Wahlen

Zugelassene Wahlvorschläge
5 Kandidaten wurden am 11. April 2022 durch den Kreiswahlausschuss zur Wahl zugelassen:
o Thomas Hennig (CDU)
o Roberto Rink (AfD)
o Janina Pfau (Die Linke)
o Thomas Fiedler (SPD)
o Dr. Uwe Drechsel (Parteiunabhängig)

Wahlbezirke
Die Stadt Plauen wurde in 46 Wahlbezirke eingeteilt. Das Briefwahlergebnis wird von 12 Wahlvorständen ermittelt. Eine Übersicht über barrierefreie Wahlbezirke ist unter www.plauen.de/wahlen zu finden.
Änderungen im Vergleich zu den letzten Wahlen gibt es in folgenden Wahlbezirken:
o Wahlbezirke 42 / 43 bisher Hasengrund - neu in der Grundschule Jößnitz (Gerhart-Hauptmann-Straße 6)
o Wahlbezirk 9 bisher Vogtlandkonservatorium - neu in der Staatliche Studienakademie, Außenstelle Melanchthonstraße (Melanchthonstraße 1/3)

Wahlberechtigte
Derzeit sind in Plauen ca. 51.800 Einwohner wahlberechtigt.
Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Wer einen von der Stadt Plauen ausgestellten Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk in Plauen oder einer beliebigen Gemeinde des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
Wer einen von einer anderen Vogtlandgemeinde, in der keine Bürgermeisterwahl stattfindet, ausgestellten Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk in Plauen oder einer beliebigen Gemeinde im Wahlkreis (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl wählen.
Wer aber einen von einer anderen Vogtlandgemeinde, in der auch Bürgermeisterwahl stattfindet, ausgestellten Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe nur in jedem Wahlbezirk dieser Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Wahlberechtigte von seinem Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl Gebrauch macht oder nicht.

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Vom 23. bis 27. Mai besteht im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses die Möglichkeit, Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zu nehmen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten überprüfen. Jeder, der keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, kann sich erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, ggf. kann er auf Antrag das Wählerverzeichnis berichtigen lassen bzw. Einspruch einlegen.
Hinweis: Am 27. Mai hat lediglich das Briefwahlbüro der Stadt Plauen geöffnet. Alle weiteren Abteilungen des Rathauses und seiner Außenstellen sind geschlossen.
Rechtsverbindliche Informationen erscheinen als Amtliche Veröffentlichung unter www.plauen.de/amtliche.

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen zur Landratswahl werden in der 19. Kalenderwoche bis spätestens 22. Mai an die Wählerinnen und Wähler verteilt.

Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, der sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Möglichkeiten der Beantragung:
o persönlich, im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses, Unterer Graben 1, Zimmer 13:
Bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und den Personalausweis mitbringen.
o schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes,
o per Fax an 0 37 41 / 291 - 11 09
o per E-Mail an die Adresse Briefwahl@plauen.de
o per online-Formular unter der Internetadresse www.plauen.de/wahlen (ab 12. Mai)
o oder unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR Codes (ab 12. Mai).

In dem Antrag sind immer die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Die Briefwahl ist die Alternative für all jene, die am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen können. Sie ist durchführbar im Bürgerbüro - und zwar ab Montag (16. Mai), 9.00 Uhr, bis 10. Juni, 16.00 Uhr. Die Briefwahlunterlagen werden zugesandt bzw. können mit nach Hause genommen werden. Außerdem kann man in den im Briefwahlbüro aufgestellten Wahlkabinen die Stimme abgeben.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
o montags und mittwochs 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
o dienstags 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
o donnerstags 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
o freitags 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
o sonnabends (nur 11. Juni) 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr *

*Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Erreichbarkeit des Briefwahl-/Bürgerbüros
Briefwahl-/Bürgerbüro im Rathaus
Unterer Graben 1
Zimmer 13
Telefon: 03741 291 2222
Wichtiger Hinweis zur Barrierefreiheit des Briefwahlbüros
Aktuell ist der Aufzug im Rathaus auf Grund von Baumaßnahmen im Erdgeschoss nicht nutzbar. Der barrierefreie Zugang zum Briefwahlbüro ist damit nicht möglich.
Wer auf den Lift angewiesen ist und in der Zeit dennoch Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro beantragen möchte, klingelt am provisorischen Haupteingang Herrenstraße beim Bürgerbüro. Bitte an die Wahlbenachrichtigung denken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros händigen dann die Briefwahlunterlagen aus. Die Stimmenabgabe im Briefwahlbüro ist jedoch nicht möglich.


Schulungen für Wahlvorstände
In der Woche vor dem Wahltag werden drei Schulungstermine angeboten, in denen vorrangig den Wahlvorständen die Möglichkeit geboten wird, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und Wahlrechtsgrundsätze anzueignen. Zudem wird umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann. Die Schulungen finden am 7. Juni um 17 Uhr und am 8. Juni um 8.30 Uhr und 15 Uhr statt.
Die Wahlvorstände treffen sich am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal. Ab 18.00 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen der Wahlen aus.

Am Wahltag
Am 12. Juni können Wahlberechtigte von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben. Ab 18.00 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt.
Die Wahlleitung wird zur Landratswahl in der Melanchthonstraße 1-3, Zimmer 4.01 zu finden sein.
Die Ergebnisermittlung der Briefwahl findet in der Friedens-Oberschule (Weststraße 64, 08523 Plauen) statt.

Barrierefreies Wählen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.
Barrierefreie Wahlräume
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 19 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden. Die barrierefreien Wahlräume werden auch in der Wahlbekanntmachung, voraussichtlich ab dem 31. Mai, unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.
Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Plötzliche Erkrankung
Wahlberechtigte, die Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können bis 15.00 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.

Corona-Hygieneauflagen
Entsprechend der aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gelten keine speziellen Corona-Hygieneauflagen. Änderungen sind jedoch jederzeit möglich.

Öffentlichkeitsarbeit / Ergebnisse in Sachen Wahl
Alle öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen veröffentlicht. Die Ergebnisse der Landratswahl in Plauen werden ebenfalls an dieser Stelle zu finden sein.