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Datum: 09.06.2022

Landratswahl am Sonntag

Am Sonntag (12. Juni) sind auch alle Wahlberechtigten der Stadt Plauen zum 1. Wahlgang zur Wahl des Landrates des Vogtlandkreises aufgerufen. Sollte keiner der Kandidaten mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen können, findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt.

o Kreiswahlleiterin ist Cornelia Panzert vom Landratsamt Vogtlandkreis
o Wahlleiterin der Stadt Plauen ist Nadja Friedländer-Schmidt, Fachgebietsleiterin Bürgerbüro, Service, Wahlen

Ca. 450 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie ca. 80 Hilfskräfte werden in der Stadt Plauen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sorgen.

Zugelassene Wahlvorschläge
5 Kandidaten wurden am 11. April 2022 durch den Kreiswahlausschuss zur Wahl zugelassen:
o Thomas Hennig (CDU)
o Roberto Rink (AfD)
o Janina Pfau (Die Linke)
o Thomas Fiedler (SPD)
o Dr. Uwe Drechsel (Parteiunabhängig)

Wahlberechtigte
Derzeit sind in Plauen ca. 51.500 Einwohner wahlberechtigt.
o Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
o Wer einen von der Stadt Plauen ausgestellten Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk in Plauen oder einer beliebigen Gemeinde des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
o Wer einen von einer anderen Vogtlandgemeinde, in der keine Bürgermeisterwahl stattfindet, ausgestellten Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk in Plauen oder einer beliebigen Gemeinde im Wahlkreis (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl wählen.
o Wer aber einen von einer anderen Vogtlandgemeinde, in der auch Bürgermeisterwahl stattfindet, ausgestellten Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe nur in jedem Wahlbezirk dieser Gemeinde oder durch Briefwahl wählen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Wahlberechtigte von seinem Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl Gebrauch macht oder nicht.

Wahlbezirke
Die Stadt Plauen wurde in 46 Wahlbezirke eingeteilt. Das Briefwahlergebnis wird von 12 Wahlvorständen in der Friedensschule ermittelt. Eine Übersicht über barrierefreie Wahlbezirke ist unter www.plauen.de/wahlen zu finden.
Änderungen im Vergleich zu den letzten Wahlen gibt es in folgenden Wahlbezirken:
o Wahlbezirke 42 / 43 bisher Hasengrund - neu in der Grundschule Jößnitz (Gerhart-Hauptmann-Straße 6)
o Wahlbezirk 9 bisher Vogtlandkonservatorium - neu in der Staatliche Studienakademie, Außenstelle Melanchthonstraße (Melanchthonstraße 1/3)

Briefwahl
Bislang wurden ca. 7.400 Briefwahlunterlagen ausgestellt, damit wollen bislang rund 16 Prozent der berechtigten Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Bis Mitte der 23. Kalenderwoche waren rund 69 Prozent der beantragten Briefwahlunterlagen wieder eingegangen. Die Stimmen werden dann in der Friedensschule ausgezählt.


Am Wahltag
Am 12. Juni können Wahlberechtigte von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben. Ab 18.00 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Auszählung statt, die Ergebnisermittlung der Briefwahl in der Friedens-Oberschule (Weststraße 64, 08523 Plauen). Die Wahlleitung Nadja Friedländer-Schmidt wird zur Landratswahl in der Melanchthonstraße 1-3, Zimmer 4.01 zu finden sein.

Barrierefreies Wählen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.
Barrierefreie Wahlräume
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 19 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden. Die barrierefreien Wahlräume sind auch in der Wahlbekanntmachung unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.

Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.

Plötzliche Erkrankung
Wahlberechtigte, die Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können bis 15.00 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.

Öffentlichkeitsarbeit / Ergebnisse in Sachen Wahl
Alle öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen veröffentlicht. Die Ergebnisse der Landratswahl in Plauen werden ebenfalls an dieser Stelle zu finden sein. Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt rechnet gegen 20 Uhr mit einem Ergebnis für die Stadt Plauen.