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Datum: 31.08.2022

Plauen setzt Energiesparverordnung um

Ab Donnerstag (1. September) gilt für vorerst sechs Monate die Energiesparverordnung des Bundes. Es ist dieser Verordnung folgend vorgesehen, die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern auszuschalten, wenn diese als nicht unbedingt notwendig erachtet werden. Dafür hat Plauen eine Liste aller Gebäude, die durch die Stadt teilweise oder ganz illuminiert werden, erstellt.

Oberbürgermeister Steffen Zenner: »Die von der Bundesregierung beschlossene Energiesparverordnung müssen wir in Plauen ebenfalls umsetzen. Mit dem Stadtrat der Stadt Plauen möchte ich diskutieren, ob diese Abschaltungen als ausreichend erachtet oder zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden.«

. Abgeschalten werden durchgängig:
o Giebel mit Kunstuhr und Fassade Altes Rathaus
o Lichterketten Altes Rathaus
o Rathausturm, Seite Rathausstraße inklusive LED-Netz
o Nonnenturm
o Lutherkirche
o Johanniskirche
o Komturhof / Konventgebäude
o Malzhaus
o Bärensteinturm
o Kemmlerturm
o Vogtlandmuseum
o Lichterkette Vogtlandbibliothek
o Lichterkette Jugendherberge Alte Feuerwache
o Bastion Schlossterrassen
o Friedensbrücke
o Rittergut Kauschwitz Fassade
o Haupteingang Festhalle
o Julius Mosen Denkmal
o Stadtpark Kriegerdenkmal
o Brunnen Unterer Graben
o Parkanlage mit Überdachung Albertplatz
o Drachentöter Neustadtplatz
o Neideiteln Oberer Steinweg
o Sporthalle Stresemannstraße Wandbild "Sportler"
All diese Gebäude werden repräsentativ beleuchtet.

Aus Sicherheitsgründen weiterhin beleuchtet bleiben:
o Turmuhr Rathausturm und Turm
o öffentlicher Durchgang unter Rathausturm, Gewölbe
o Schlossterrassen Gehwege und Treppenanlagen
o Wendedenkmal
o Löwelplatz Pollerleuchten