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Datum: 07.06.2018

Public-Viewing - Genehmigung für öffentliche Übertragungen notwendig

Um während der Fußball-Weltmeisterschaft vom 14. Juni bis 15. Juli in Russland öffentliche TV-Übertragungen der Spiele unter freiem Himmel möglich zu machen, wird es wieder eine Sonderverordnung zur Lärmschutzverordnung geben.

Geplante Veranstaltungen mit Großleinwänden oder in Biergärten bedürfen dafür der Genehmigung und sind deshalb im zuständigen Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde/Marktwesen der Stadtverwaltung unter Angabe von Ort, Zeitraum und geplanter Zuschauerzahl durch den jeweiligen Veranstalter anzuzeigen. Weitere Auskünfte erteilt Daniela Putz-Kürschner unter 03741/291 2745. Zur Anzeige genutzt werden kann das Formular »Anzeige einer öffentlichen Vergnügung gemäß § 17 Polizeiverordnung der Stadt Plauen« unter www.plauen.de/formulare. Auf die Bestimmungen der FIFA zur Übertragung wird verwiesen.