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Datum: 15.03.2019

Staatskanzlei vergibt 1,6 Millionen Euro Fördermittel für Projekte um »Revolution und Demokratie«

Anlässlich des 100. Jahrestages der erstmaligen Ausrufung des Freistaates Sachsen und des 30. Jubiläums der Friedlichen Revolution hat die Sächsische Staatskanzlei im Februar die Förderrichtlinie »Revolution und Demokratie« aufgelegt. Die neue Antragsrunde, die am 31. Mai 2019 endet, hat begonnen.

Ziel der Förderungen ist es, die Erinnerung an die historischen, für die Entwicklung Sachsens ganz maßgeblichen Ereignisse wachzurufen und sich dieses Erbe weiter oder ganz neu anzueignen. Damit soll auch eine politische Kultur befördert werden, die konstruktiv und konsensfähig ist. Mit dem Programm sollen Projekte unterstützt werden, die sich mit den Revolutionen und Systemwechseln auseinandersetzen und diese Erfahrungen für die Zukunft unserer Demokratie fruchtbar machen.

Das Förderprogramm ist in diesem Jahr mit 1,05 Mio. Euro, 2020 mit 600.000 Euro ausgestattet.

Die Auswahl der Projekte obliegt einem Beirat unter dem Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk. Ihm gehören Landtagsabgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, des Sächsisches Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung und aus Vereinen, Stiftungen und Institutionen, die sich mit der Thematik befassen, an.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank. Anträge können insbesondere von Kommunen, Vereinen, natürlichen Personen und Religionsgemeinschaften gestellt werden.

Nähere Informationen finden sich im Internet

unter Amt24 https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Revolution+und+Demokratie+Foerderung+beantragen-6001357-leistung-0

und auf der Seite der SAB https://www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-unterstützung-bei-sozialen-förderthemen/revolution-und-demokratie.jsp