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Datum: 28.03.2018

Stadtrat stellt Weichen für Alkoholverbot in der InnenstadtVerwaltung erarbeitet neue Polizeiverordnung

Die Polizeiverordnung der Stadt Plauen wird angepasst: In der April-Sitzung des Stadtrates soll ein entsprechender Entwurf mit einem örtlich und zeitlich begrenzten Alkoholverbot im Innenstadtbereich zur Beschlussfassung vorliegen. Vorgesehen sind die Bereiche Postplatz, Lutherpark, Unterer Graben, Teile von Syra- und Klosterstraße.
Diesem Vorschlag der Verwaltung hat die Mehrheit der Stadträte in der gestrigen Sitzung (27. März) im nichtöffentlichen Teil zugestimmt.
»Diese Entscheidung haben wir getroffen, um der Bevölkerung gerecht zu werden. Aus zahlreichen Gesprächen und Hinweisen wissen wir, dass sich die Menschen in unserer Innenstadtstadt immer mehr unwohl fühlen. Dem wollen wir entgegen wirken, das Sicherheitsgefühl stärken und die Lebensqualität des öffentlichen Raumes wahren«, so Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer.
Im genannten Innenstadtbereich sind immer wieder Gruppen alkoholisierter Menschen anzutreffen: »Wir haben unser Zentrum in den zurückliegenden Jahren durch viele Investitionen so einladend gestaltet. Es wird von den Plauener gut angenommen, genauso wie von Touristen oder Besuchern, die zum Einkaufen kommen. Plauen möchte bei ihnen mit seiner ,guten Stube' einen positiven Eindruck hinterlassen und nicht die Aufenthaltsqualität schmälern lassen«, so OB Ralf Oberdorfer.

Grundlage für die Verordnung ist Paragraph 9a des Sächsischen Polizeigesetzes, nach dem Ortspolizeibehörden wie eben die Stadt Plauen die Möglichkeit haben, den Alkoholkonsum außerhalb genehmigter Anlagen wie Freiluftgaststätten auf zwei Plätzen und drei Straßen zu verbieten, um eine mögliche folgende alkoholbedingte Straftat zu vermeiden.