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Datum: 12.04.2022

Stellungnahme der Stadt Plauen zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Normenkontrollverfahren des Bebauungsplanes für das Industriegebiet Oberlosa

Am 7. April gab es vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen einen Verhandlungstermin zu einem Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan für das Industriegebiet Oberlosa, Teil 1a. Zum Termin wurden die Positionen erörtert.
Nunmehr hat die Kammer ihr Urteil erstellt und das Ergebnis der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt der Stadt Plauen bzw. ihrem Rechtsbeistand noch nicht vor. »Erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt und im Detail ausgewertet ist, können wir uns hierzu äußern und die konkreten Folgen abschätzen bzw. das weitere Vorgehen abstecken«, so Baubürgermeisterin Kerstin Wolf.
»Geplant ist jedoch bereits jetzt, dass wir Anfang Mai mit dem Ortschaftsrat sowie weiteren Vertretern aus dem Ortsteil Oberlosa, aus Politik und Verwaltung in einem größeren Kreis zusammenkommen, um über die Belange der Oberlosaer zu diskutieren.« Erst danach solle der Bebauungsplan entsprechend dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts überarbeitet werden.

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan im Stadtrat am 2. Juli 2019 gefasst wurde, ortsüblich bekanntgemacht und somit in Kraft getreten ist er am 12. November 2019. Zu jenem Zeitpunkt gab es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das als Begründung für das o.g. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen diente, noch nicht. Dieses stammt aus dem Jahr 2021. »Die Vorgaben aus jenem Urteil konnten somit bei der Erarbeitung des Bebauungsplans noch keine Berücksichtigung finden. Dies werden wir nun einarbeiten«, so Kerstin Wolf.