Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands den 21. Deutschen Bundestag. Die Stadt Plauen gehört zum Wahlkreis 165 - Vogtlandkreis. Dem Kreiswahlausschuss des Vogtlandkreises obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses in diesem Wahlkreis. Die Wahlen in Plauen werden durch Wahlleiterin Nadja Friedländer-Schmidt durchgeführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.Zugelassene Wahlvorschläge - Direktstimme
1. Mathias Weiser, Alternative für Deutschland (AfD)
2. Maik Linke, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. Robert Hochbaum, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
4. Torsten Schnurre, Freie Demokratische Partei (FDP)
5. Simon Zwintzscher, Die Linke (Die Linke)
6. Olaf Horlbeck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
7. Jürgen Petzold, FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Zugelassene Wahlvorschläge - Listenstimme
1. Alternative für Deutschland - AfD
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD
3. Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU
4. Freie Demokratische Partei - FDP
5. Die Linke - Die Linke
6. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜN
7. FREIE WÄHLER - FREIE WÄHLEr
8. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ - Tierschutzpartei
9. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI
10. Piratenpartei Deutschland - PIRATEN
11. Volt Deutschland - Volt
12. Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt - PdH
13. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands - MLPD
14. BÜNDNIS DEUTSCHLAND - BÜNDNIS DEUTSCHLAND
15. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit - BSW
Wahlbenachrichtigungsbrief
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden den Wahlberechtigten bis zum 02. Februar 2025 per Post zugestellt. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält wichtige Informationen, z. B.:
o die Wählerverzeichnisnummer,
o in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann
o ob dieser Wahlraum barrierefrei ist
o wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind.
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist der Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem man seine Briefwahlunterlagen beantragen kann. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist unbedingt aufzubewahren, da er am Wahlsonntag im Wahlraum benötigt wird.
Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Dies ist noch bis spätestens Freitag, 21.02.2025 15 Uhr möglich.
Möglichkeiten der Beantragung:
o persönlich, im Briefwahl-/Bürgerservice des Rathauses, Unterer Graben 1 - Bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und den Personalausweis mitbringen,
o schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes,
o per online-Formular unter www.plauen.de/wahlen
o oder unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR Codes
o per E-Mail an die Adresse Briefwahl@plauen.de (ohne Datei-Anhänge - diese werden nicht bearbeitet)
o per Fax an 0 37 41 / 291 - 11 09
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
In dem Antrag sind immer Name, Vorname, die Anschrift des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum anzugeben.
Briefwahlunterlagen und Stimmenabgabe im Rathaus
Briefwahlunterlagen können auch im Briefwahl-/Bürgerservice beantragt und abgeholt werden. Außerdem kann man in den im Rathaus aufgestellten Wahlkabinen seine Stimmen abgeben. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros stehen dabei hilfreich zur Seite.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros für die Briefwahl bis zum 21.02.2025:
Montag 9 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 Uhr bis 17 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr (am 21.02.2025 bis 15 Uhr)
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahltag
Am 23. Februar können Wahlberechtigte von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Ab 18 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt. Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung unter www.plauen.de/wahlen verfolgen.
Die Wahlleitung am Wahltag sitzt, im Kleinen Ratssaal des Rathauses. Im gleichen Gebäude findet auch die Ergebnisermittlung der Briefwahl statt. Auch eine Ergebnispräsentation der Plauener Urnen- und Briefwahlbezirke ist im Großen Ratssaal geplant.
Erst- und Zweitstimme bei Bundestagswahl
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, mit denen er die Verteilung der 630 Bundestagsmandate beeinflusst: eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber) und eine Listenstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Obwohl beide Stimmen gleichwertig sind, beeinflussen allein die Listenstimmen die Sitzverteilung im Bundestag, da anhand von ihnen die prozentuale Zusammensetzung des Parlaments errechnet wird. Sie entscheiden über das anteilsmäßige Verhältnis der Parteien im Parlament zueinander. Bei der Verteilung der Sitze werden dabei nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Listenstimmen erhalten (Fünf-Prozent-Klausel) oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat (Alternativ-Klausel) errungen haben. Sie können dann so viele Personen von ihrer Landesliste in den Bundestag entsenden, wie Mandate auf sie entfallen sind.
Die errungenen Direktstimmen einer Partei, also die erfolgreichen Wahlkreiskandidaten, werden auf die ihr zugesprochene Gesamtzahl der Sitze im Bundestag angerechnet. Sie sind dabei vorrangig gegenüber den Listenkandidaten. Auf diese Weise erhält die Entscheidung der Wähler eine stärker personalisierte Note, entscheidet die Direktstimme doch über den Gewinn eines der 299 Wahlkreise durch einen Kandidaten.
Wahlräume
Für die Bundestagswahl am 23. Februar stehen in der Stadt Plauen 46 Wahlräume zur Verfügung, wovon 22 barrierefrei sind. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden. Alle Wahlräume mit Adresse und Foto sind auch unter www.plauen.de/wahlraeume zu finden. Die barrierefreien Wahlräume sind auch in der Wahlbekanntmachung unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.
Barrierefreies Wählen
Wählerinnen und Wähler mit Behinderung haben die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.
Eine Informationsbroschüre »Einfach wählen gehen« - Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache gibt es unter www.plauen.de/wahlen - Informationen zum Wahltag
Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies dem Wahlvorstand bekanntgeben.
Stimmzettel
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Hilfsmittel gibt es über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS)
Plötzliche Erkrankungen
Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.
Repräsentative Wahlstatistik
Für die repräsentative Wahlstatistik wurden vom Statistischen Landesamt der Urnenwahlbezirk 2 (Mehrzweckhalle Kasernenstraße II und Briefwahl 3 (Auszählung der Urnenwahlbezirke 18, 19 und 41) festgelegt. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet. Das Wahlgeheimnis wird bei Verwendung der vorgenannten Stimmzettel zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).
Alle ausführlichen Informationen gibt es unter www.plauen.de/wahlen
Beobachtung der Wahlabläufe in den Wahllokalen
Für Wahlen gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Jede Person hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen des Wahltags bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim. Eine Anmeldung oder Registrierung als Wahlbeobachterin oder -beobachter ist nicht erforderlich. Ein Zutrittsrecht hat auch, wer selbst nicht wahlberechtigt ist. Jedoch kann der Wahlvorstand Personen, die die Durchführung der Wahl stören, aus dem Wahlraum verweisen.
Folgende gesetzliche Vorgaben und Regeln gelten, die von allen Wahlbeobachtern beachtet werden müssen.
Erlaubt sind:
o Zutritt ohne Anmeldung oder Registrierung
o Für alle zugänglich
o Bei Überfüllung können Zugangsbeschränkungen bestehen
o Kurze Fragen und Nachfragen
o Anfertigung von Notizen oder Strichlisten
o Beobachtung aus ausreichendem Abstand
o Foto-, Video- und Tonaufnahmen nur mit Genehmigung des Wahlvorstands
o Nachträglicher Wahleinspruch möglich
Nicht erlaubt sind:
o Störungen des Wahlablaufs
o Ansprache, Beeinflussung oder Einschüchterung von Wählern
o Parteipolitische Symbole oder Propaganda
o Diskussionen, Eingreifen oder Forderungen gegenüber dem Wahlvorstand
o Zugriff auf Wahlurnen oder Wahlunterlagen
o Filmen oder Fotografieren von Wahlprotokollen und -unterlagen
o Einsichtnahme oder Abfrage von Wählerdaten