Inhalt
Datum: 28.03.2023

Weniger Bürokratie bei der Anmeldung von Brauchtumsfeuern

Hexen-, Johannis- und Osterfeuer oder das Weihnachtsbaumverbrennen sind nun einfacher anzumelden. Seit dem 23. März gilt die neue Allgemeinverfügung zur Regelung von Brauchtumsfeuern für Vereine und Glaubensgemeinschaften.
Für diese ist zukünftig nur noch der Antrag für die Veranstaltung notwendig. In der gleichen Mail kann dann unkompliziert die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers an polizeirecht@plauen.de erfolgen.
Darin muss gegenüber der Stadt lediglich erklärt werden, dass von der Generalgenehmigung Gebrauch gemacht werden möchte. Ein umfangreicher Antrag wie bisher, muss nicht mehr ausgefüllt werden. Weiterhin gilt allerdings, dass die Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden müssen und nicht der Entsorgung von Grünschnitt oder sonstigen pflanzlichen Abfällen dienen dürfen.
Wer sich auf die Inanspruchnahme der Allgemeinverfügung beruft, ist auch an die darin geregelten Beschränkungen und Bestimmungen gebunden. Für Einzelpersonen oder Gewerbetreibende, die die Allgemeinverfügung nicht in Anspruch nehmen können, ist die Durchführung von offenen Feuern trotzdem weiterhin möglich. Hierfür muss nach der Polizeiverordnung eine entsprechende Einzelgenehmigung gestellt werden.
Pro Jahr werden auf dem Gebiet der Stadt bis zu 50 Brauchtumsfeuer angemeldet. Um den Aufwand und die Kosten für diese Anmeldungen zu verringern, wird mit der nun geltenden Allgemeinverfügung eine pauschale Genehmigung für die Feuer ermöglicht.
Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.plauen.de/brauchtumsfeuer zu finden.