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Sicherheit in Plauen

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Zuständigkeiten der Stadt im Bereich Migration

Kreisangehörige Städte sind in wenigen Bereichen rund ums Asyl- und Migrationsrecht gesetzlich zuständig. Stadt oder Oberbürgermeister dürfen in diesen Bereichen wenig entscheiden.

  • Aufgaben für kreisangehörige Kommunen

    • Bereitstellung von Grundstücken für Unterbringung – Kommunen (gesetzlich zugewiesen)
    • Integration mit Unterstützungsangeboten und Hilfsleistungen – freiwillige Aufgabe! – Kommunen
    • Gefahrenabwehr – Kommune, örtliche Polizeibehörde (gesetzlich verpflichtet)

    Genau diesen gesetzlichen Anforderungen folgend stellt sich die Stadt Plauen gemeinsam mit der örtlichen Polizeibehörde, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) und zusätzlichen, freiwillig zu leistenden Präventionsangeboten.

    Die dezentrale Unterbringung Geflüchteter hat sich im Vogtlandkreis bewährt. Plauen unterstützt diese Verfahrensweise und hat gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Wohnraum zur Verfügung gestellt. Auch für private Vermieter übernimmt die Stadt die Vermittlung an den Vogtlandkreis.

  • Gesetzliche Zuständigkeitsverteilung im Bereich Asyl, Migration und Aufenthalt

    • Bearbeitung Asylantrag – Bund (gesetzlich zugewiesen)
    • Erstaufnahme – Land (gesetzlich zugewiesen)
    • Verantwortlichkeit Erstaufnahmeeinrichtungen – Land (gesetzlich zugewiesen)
    • Vollzug Aufenthaltsgesetz – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
    • Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
    • Unterbringung der Ausländer – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
    • Rückführungen (Ausweisungen/Abschiebungen) – Land (gesetzlich zugewiesen)