Sicherheit in Plauen
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08.01.2026 Datum: 2026-01-08 09:20:0508.01.2026
Bürgerpunkt am Tunnel öffnet und geht in den Probebetrieb
Um die Aufenthalts- und Einkaufsqualität weiterhin zu verbessern und eine Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Innenstadt dauerhaft zu gewährleisten, ...
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Maximilian Holtz © Stadt Plauen30.10.2025 Datum: 2025-10-30 09:18:3630.10.2025
Verabschiedung und Begrüßung der Leiter des Polizeireviers Plauen
Die Stadt Plauen und speziell der Gemeindliche Vollzugsdienst arbeiten eng mit dem Polizeirevier in Plauen zusammen. Auch im Hinblick auf den ...
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Weitere Mitteilungen im Archiv
Zuständigkeiten der Stadt im Bereich Migration
Kreisangehörige Städte sind in wenigen Bereichen rund ums Asyl- und Migrationsrecht gesetzlich zuständig. Stadt oder Oberbürgermeister dürfen in diesen Bereichen wenig entscheiden.
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Aufgaben für kreisangehörige Kommunen
- Bereitstellung von Grundstücken für Unterbringung – Kommunen (gesetzlich zugewiesen)
- Integration mit Unterstützungsangeboten und Hilfsleistungen – freiwillige Aufgabe! – Kommunen
- Gefahrenabwehr – Kommune, örtliche Polizeibehörde (gesetzlich verpflichtet)
Genau diesen gesetzlichen Anforderungen folgend stellt sich die Stadt Plauen gemeinsam mit der örtlichen Polizeibehörde, dem Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) und zusätzlichen, freiwillig zu leistenden Präventionsangeboten.
Die dezentrale Unterbringung Geflüchteter hat sich im Vogtlandkreis bewährt. Plauen unterstützt diese Verfahrensweise und hat gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Wohnraum zur Verfügung gestellt. Auch für private Vermieter übernimmt die Stadt die Vermittlung an den Vogtlandkreis.
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Gesetzliche Zuständigkeitsverteilung im Bereich Asyl, Migration und Aufenthalt
- Bearbeitung Asylantrag – Bund (gesetzlich zugewiesen)
- Erstaufnahme – Land (gesetzlich zugewiesen)
- Verantwortlichkeit Erstaufnahmeeinrichtungen – Land (gesetzlich zugewiesen)
- Vollzug Aufenthaltsgesetz – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
- Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
- Unterbringung der Ausländer – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
- Rückführungen (Ausweisungen/Abschiebungen) – Land (gesetzlich zugewiesen)