Wahltag
Am 23. Februar können Wahlberechtigte von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben. Ab 18 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt. Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung unter www.plauen.de/wahlen verfolgen.
Erst- und Zweitstimme bei Bundestagswahl
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, mit denen er die Verteilung der 630 Bundestagsmandate beeinflusst: eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Direktbewerber) und eine Listenstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Obwohl beide Stimmen gleichwertig sind, beeinflussen allein die Listenstimmen die Sitzverteilung im Bundestag, da anhand von ihnen die prozentuale Zusammensetzung des Parlaments errechnet wird. Sie entscheiden über das anteilsmäßige Verhältnis der Parteien im Parlament zueinander. Bei der Verteilung der Sitze werden dabei nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Listenstimmen erhalten (Fünf-Prozent-Klausel) oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat (Alternativ-Klausel) errungen haben. Sie können dann so viele Personen von ihrer Landesliste in den Bundestag entsenden, wie Mandate auf sie entfallen sind.
Die errungenen Direktstimmen einer Partei, also die erfolgreichen Wahlkreiskandidaten, werden auf die ihr zugesprochene Gesamtzahl der Sitze im Bundestag angerechnet. Sie sind dabei vorrangig gegenüber den Listenkandidaten. Auf diese Weise erhält die Entscheidung der Wähler eine stärker personalisierte Note, entscheidet die Direktstimme doch über den Gewinn eines der 60 Wahlkreise durch einen Kandidaten.
Wahlräume
Für die Bundestagswahl am 23. Februar stehen in der Stadt Plauen 46 Wahlräume zur Verfügung, wovon 22 barrierefrei sind. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können über den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden. Alle Wahlräume mit Adresse und Foto sind auch unter www.plauen.de/wahlraeume zu finden. Die barrierefreien Wahlräume sind auch in der Wahlbekanntmachung unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.
Barrierefreies Wählen
Wählerinnen und Wähler mit Behinderung haben die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.
Wahlberechtigte, die nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies dem Wahlvorstand bekanntgeben.
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Hilfsmittel gibt es über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS)
Informationsbroschüre »Einfach wählen gehen« - Bundestags-Wahl 2025 in leichter Sprache
Die von der Landeszentrale für politische Bildung Baden Würtemberg zur Verfügung gestellte Informationsbroschüre „Einfach wählen gehen“ – Bundestags-Wahl 2025 in leichter Sprache“ erläutert auf einfache Art und Weise das komplette Wahlgeschehen zur Bundestagswahl 2025.
Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme zur Bundestagswahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte für die Wahl zum Deutschen Bundestag gibt es über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS), Louis-Braille-Straße 6, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 80 90 611, E-Mail: info@bsv-sachsen.de
Plötzliche Erkrankungen
Wahlberechtigte, die aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.
Repräsentative Wahlstatistik
Für die repräsentative Wahlstatistik wurden vom Statistischen Landesamt der Urnenwahlbezirke 2 (Mehrzweckhalle Kasernenstraße, Wahlraum 2) und der Briefwahlbezirk 3 (Auszählung der Urnenwahlbezirke 18, 19 und 41) festgelegt. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet.
Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.
- PDF-Datei: (396 kB) Beschreibung: Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik