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FAQ zur Wahl

Warum sollte ich überhaupt wählen gehen?

Die Wähler bestimmen den Kurs der künftigen lokalen Politik mit. Was auf kommunaler Ebene entschieden wird, wird durch die Stadt- und Ortschaftsräte getan. Die Kreisräte bestimmen die Politk für den Vogtlandkreis. Wer sich vorab zu den Kandidaten informieren möchte, kann das auf der Website tun. Die Kandidaten für den Stadtrat und die Ortschaftsräte finden die Bürger unter www.plauen.de/wahlen bei den zugelassenen Wahlvorschlägen.

Wer darf wählen?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlberechtigung für die Europawahl

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
    • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind oder sich gewöhnlich aufhalten
  • Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben
    • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

Wahlberechtigung für die Kommunalwahlen (Stadtrat, Kreistag, Ortschaftsrat)

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind
  • EU-Bürger,
    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Plauen (Stadtratswahl), im Vogtlandkreis (Kreistagswahl) oder in der jeweiligen Ortschaft (Ortschaftsratswahlen) gemeldet sind

Wie wähle ich?

Das geht direkt vor Ort am 9. Juni. Beachten muss man das Wahllokal, das auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief steht. Oder eben ab Zustellung des Briefes per Briefwahl. Diese muss beantragt werden.

Was mache ich mit der Wahlbenachrichtigung?

Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann er am Wahlsonntag auch nur mit Personalausweis ins Wahlbüro gehen und sein Wahlrecht wahrnehmen. Der Wahlberechtigungsbrief dient dem Wähler als persönliche Information darüber, für welche Wahlen er wahlberechtigt ist und in welchem Wahlraum er am Wahlsonntag seine Stimme abgeben kann.

Was ist, wenn ich keinen Brief mit der Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

Bis spätestens 19. Mai müsste jeder Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni erhalten haben. Rund 52.200 Briefe wurden versendet. Wer nach dem 19. Mai keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich vom 21. bis 24 Mai im Rathaus/Bürgerbüro informieren, ob er im Wählerverzeichnis steht.

Was kann ich tun, wenn ich am 9. Juni nicht da bin?

Die Wahl am 9. Juni - was tun, wenn Sie am Wahltag nicht da sind

Auf der Rückseite ist der Antrag abgedruckt, mit welchem man Briefwahlunterlagen beantragen kann.

Dem Wähler stehen hierfür verschiedene Beantragungsmöglichkeiten offen - persönlich, schriftlich (postalisch, Fax), elektronisch (E-Mail - briefwahl@plauen.de, Internetformular - www.plauen.de/wahlen oder QR-Code).
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.


Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Beantragung ist auf verschiedene Wege möglich:

  • Schriftlich
  • Per Fax
  • Per Mail
  • Per Online-Formular
  • per QR-Code, der auf dem Brief steht
  • persönlich im Bürgerservice des Rathauses. Hier bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und ein Ausweisdokument mitbringen – und dann kann man direkt vor Ort wählen.
  • Merkblatt zur Briefwahl für die Europawahl

  • Merkblatt zur Briefwahl für die Kommunalwahl

Wo kann ich wählen gehen?

In Ihrem Wahllokal. Wo das ist, können Sie  auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nachlesen. Auf www.plauen.de/wahlräume  finden Sie dazu eine Übersicht. In welches Wahllokal Sie gehen müssen, hängt von Ihrem Wahlbezirk ab. Wenn Ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist, Sie dies aber benötigen, geben Sie am besten Ihre Stimme per Briefwahl ab.

Was muss ich beachten, wenn ich im Wahllokal wählen gehe?

Viel beachten müssen Sie nicht. Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit. Anhand dieser Dokumente wird geprüft, ob jemand im Wählerverzeichnis steht und für welche Wahlen derjenige zur Stimmabgabe berechtigt ist.  Stellen Sich auf eine kurze Wartezeit ein, denn jeder soll in Ruhe seine Kreuze setzen können. Verboten sind Fotos oder auch Selfie vom ausgefüllten Stimmzettel.

Schreiben Sie nichts anderes auf die Stimmzettel.

Was ist, wenn ich kurzfristig krank werde und nicht in der Lage bin, ins Wahlbüro zu kommen?

Wer plötzlich am Wahltag erkrankt und nicht in der Lage ist, ins Wahllokal zu gehen , kann trotzdem wählen. Am Wahltag besteht noch bis 15 Uhr die Möglichkeit, bei der Wahlleitung in der eigenen Gemeinde Briefwahl zu beantragen, obwohl die Fristen zur regulären Briefwahl dann bereits abgelaufen sind. Das geht schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder FAX , nicht aber telefonisch. Zudem muss eine schriftliche Vollmacht für denjenigen ausgestellt werden, der die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt abholt.