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Einfach, schnell und digital: Knöllchen bezahlen in der Stadt Plauen

Die Stadt Plauen bietet seit 2018 die Möglichkeit, Verwarnungen wegen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr online einzusehen und zu bezahlen. Mit der Erweiterung um eine direkte E-Payment-Funktion Ende 2024 wurde das digitale Angebot weiter ausgebaut. Der Zugang zum Onlineportal erfolgt ohne vorherige Registrierung über den QR-Code auf dem Verwarnungsbeleg oder alternativ über die Internetadresse knoellchen.krz.de. Die Nutzung ist sowohl über PC als auch über mobile Endgeräte möglich. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nutzung des Portals.

Bild vergrößern: Mitarbeiterin der Polizeibehörde verteilt Knöllchen © Stadt Plauen
Mitarbeiterin der Polizeibehörde verteilt Knöllchen

Allgemeine Informationen

Seit wann gibt es die Möglichkeit des Onlineportals zur Bezahlung von Verwarnungen in Plauen?

Seit 2018 gibt es die Möglichkeit zur digitalen Einsicht der Ordnungswidrigkeit und die Möglichkeit zur Online-Überweisung mittels Online-Banking.

Seit Ende 2024 ist auch direktes E-Payment möglich.

Warum bekomme ich ein Knöllchen?

Ein Knöllchen erhält man in der Regel aufgrund von Parkverstößen. Dazu zählen beispielsweise das Parken ohne gültigen Parkschein, das Überschreiten der erlaubten Parkdauer, das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten, auf Gehwegen oder in für Anwohner reservierten Parkzonen.

Zugang und Registrierung

Ist eine Registrierung im Onlineportal notwendig oder reicht der Zugang über das Aktenzeichen?

Der Zugang erfolgt über den QR- Code (alternativ knoellchen.krz.de) und die Anmeldung über die Kennung auf dem Online-Knöllchen sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs.

Was passiert, wenn der QR-Code nicht funktioniert?

Als Alternative zum QR-Code ist der Zugang auch über die Website knoellchen.krz.de möglich. Die Anmeldung erfolgt dabei mithilfe der auf dem Online-Knöllchen angegebenen Kennung sowie dem Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs.

Technische Nutzung

Ist die Nutzung des Onlineportals auch über mobile Endgeräte möglich?

Ja, die Nutzung des Onlineportals ist auch über mobile Endgeräte wie Handys und Tablets problemlos möglich.

Wie sieht der QR-Code aus - führt er direkt zum Fall oder zur Startseite des Portals?

Der QR-Code auf dem Online-Knöllchen führt direkt zum jeweiligen Fall und nicht nur zur Startseite des Portals.

Bezahlung

Welche Zahlungsmethoden bietet das Onlineportal?

Das Onlineportal bietet verschiedene Zahlungsmethoden an, darunter Giropay, Kreditkarte und gegebenenfalls auch Sofortüberweisung.

Gibt es eine Frist, innerhalb der man online bezahlen muss?

Es besteht keine Verpflichtung, die digitale Zahlungsmöglichkeit des Online-Knöllchens zu nutzen, und es entstehen dadurch keine Nachteile wie zusätzliche Kosten. Wird das Online-Knöllchen jedoch nicht innerhalb von vier Tagen über den QR-Code oder die Website knoellchen.krz.de aufgerufen, wird es automatisch deaktiviert. In diesem Fall erfolgt nach etwa einer Woche eine schriftliche Verwarnung per Post.

Kann ich nachträglich noch online bezahlen, wenn die Frist abgelaufen ist?

Nein, eine nachträgliche Online-Zahlung ist nicht mehr möglich, wenn die Frist abgelaufen ist.

Gibt es eine Möglichkeit zur Ratenzahlung bei Verwarnungsgeldern?

Eine Ratenzahlung ist bei Verwarnungsgeldern nicht möglich. Da diese nur bis zu einer Höhe von 55 Euro erhoben werden, besteht hierfür grundsätzlich keine Teilzahlungsoption.

Kann ich für jemand anderen bezahlen?

Ja, die Möglichkeit besteht.

Einspruch und Stellungnahme

Kann ich über das Portal auch Einspruch einlegen oder eine Stellungnahme abgeben?

Über das Onlineportal können grundsätzlich keine Einsprüche eingelegt oder Stellungnahmen abgegeben werden. Verwarnungsgelder sind zudem nicht rechtsmittelfähig. Eine Stellungnahme kann jedoch im Rahmen der Anhörung direkt gegenüber dem Fachgebiet Bußgeldstelle erfolgen. Wird ein Verwarnungsgeld nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, wird in der Regel ein Kosten- oder Bußgeldbescheid erlassen, gegen den innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann.

Offizielle Merkmale und Inhalte

Die Online-Knöllchen verfügen über keine Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen oder Hologramme. Die Funktion ist nur in Kombination von Kennung und Kennzeichen gegeben. Weiter kann jeder den dort aufgeführten Tatvorwurf einsehen. Bei Zweifeln an der Echtheit besteht keine Pflicht zur Nutzung. Alternativ besteht die Möglichkeit zur telefonischen Rücksprache im Fachgebiet Bußgeldstelle (Telefon: 03741 291-2780).


Woran erkenne ich ein echtes Knöllchen der Stadt Plauen?

Ein echtes Knöllchen der Stadt Plauen erkennt man unter anderem an der hohen Druckqualität des Online-Knöllchens. Es weist keine erblassten, verwässerten oder verwischten Farben auf.

Was steht auf der Rückseite des Knöllchens?

Auf der Rückseite des Online-Knöllchens befindet sich keine Information, da es sich dabei nicht um ein förmliches Dokument im Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt.

Datenschutz

Wie lange bleiben meine Daten im Onlineportal gespeichert?

Im Onlineportal selbst werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Personenbezogene Daten werden frühestens bei der Nutzung von Zahlungsdienstleistungen und spätestens bei der Bearbeitung durch das Fachgebiet Bußgeldstelle der Stadt Plauen erhoben.