Fachgebiet Bauordnung
Stadt Plauen
Unterer Graben 1
DEU-08523 Plauen
Postfach 10 02 77
08506 Plauen
Informationen zur Barrierefreiheit
- im Aufzug Brailleschrift sowie optische und akustische Information
- Behinderten-WC im EG mit Euroschlüssel (Schlüssel im Bürgerbüro erhältlich)
- 2 Behindertenparkplätze vor der Einrichtung
Öffnungszeiten
Montag | 09.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 17.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig bei sämtlichen Einsichten in öffentlich ausgelegte Unterlagen, bspw. nach § 3 Abs.2 BauGB, § 73 Abs.3 VwVfg oder § 10 ROG. Bitte beachten Sie die eventuell abweichenden Öffnungszeiten einzelner Bereiche.
Mitarbeiter
Formulare und Online-Anträge
- Baulasterklärung gemäß § 83 Abs. 1 und 2 SächsBO
- Auskunft über Baulast nach § 83 SächsBO
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Merkblatt Baulasten
- Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen (Online-Antrag)
- Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 3 Sächsische Bauordnung
- Bauantrag für Werbeanlagen nach § 68 Sächsische Bauordnung
- Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung
- Antrag auf Abweichung nach § 67 Abs. 1 SächsBO, auf Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB und auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
- Schriftlicher Teil des Lageplans nach § 9 Durchführungsverordnung zur SächsBO
- Baubeschreibung
- Erklärung des Tragwerksplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens, nach § 12 Abs. 3 Durchführungsverordnung zur SächsBO
- Baubeginnsanzeige nach § 72 Abs. 8 Sächsische Bauordnung
- Anzeige der Aufnahme der Nutzung nach § 82 Abs. 2 Sächsische Bauordnung
- Erklärung zum Schutz des Gehölzbestandes im Stadtgebiet von Plauen
- Genehmigung Erhaltungssatzung
- Antrag auf Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
- Anzeige über Aufstellung fliegender Bauten
- Antrag Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)