Zuschüsse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
Für das berufliche Vorankommen sind nicht nur eine gute Ausbildung, sondern auch ständige Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen wichtig. Eine Reihe finanzieller Förderungen unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Freistaat Sachsen dabei, sich diesen Herausforderungen zu stellen.
Das können beispielsweise Zuschüsse für Betriebe sein, in denen mithilfe von Qualifizierungsmaßnahmen neue Arbeitsplätze entstehen oder gesichert werden. Auch für Lehrgänge, mit denen Arbeitnehmer ihre berufliche Kompetenz und ihre Beschäftigungschancen erhöhen, bestehen Möglichkeiten der Mitfinanzierung aus öffentlicher Hand. Ein neu erlangter Meisterabschluss wird im Freistaat Sachsen mit einem "Meisterbonus" honoriert.
Verfahren & Dienstleistungen
- Berufliche Bildung, Weiterbildungsscheck betrieblich (ESF)
- Berufliche Bildung, Weiterbildungsscheck individuell (ESF)
- Berufliche Bildung, Weiterbildung zum Arbeits- / Betriebsmediziner (ESF)
- Berufliche Weiterbildung, Förderung beschäftigter Arbeitnehmer - Arbeitsentgeltzuschuss (§ 81 Absatz 5 SGB III)
- Berufliche Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer - Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen (WeGebAU)
- Meisterbonus beantragen