Gesundheitsberufe
Akademische Heilberufe
Wer als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut und Apotheker tätig werden möchte, benötigt eine Approbation. Die Approbation berechtigt dazu, den jeweiligen akademischen Gesundheitsberuf auszuüben und die betreffende Berufsbezeichnung zu tragen.
Eine Approbation wird in folgenden Gesundheitsberufen benötigt:
- Arzt
- Zahnarzt
- Apotheker
- Psychologischer Psychotherapeut
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Ausländische Berufsabschlüsse
Haben Sie Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben, prüft die zuständige Stelle, ob Ihr Abschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist. Sie erhalten die Approbation nur, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen keine Approbation. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden.
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeit
Die Erteilung der Approbation richtet sich nach der Bundesärzteordnung (BÄO) beziehungsweise dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) der Bundesapothekerordnung (BAO). Zuständige Behörde im Freistaat Sachsen für die Erteilung sowie das Erlöschen, die Zurücknahme und den Widerruf von Approbationen ist die Landesdirektion Sachsen.
Gesundheitsfachberufe
In bestimmten Gesundheitsfachberufen ist eine staatliche Erlaubnis erforderlich, um ohne Einschränkung tätig sein zu können.
Die Erlaubnis berechtigt dazu, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben als
- Altenpfleger
- Diätassistent
- Ergotherapeut
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Logopäden
- Masseure und medizinische Bademeister
- Notfallsanitäter
- Orthoptisten
- pharmazeutisch-technische Assistenten
- Physiotherapeuten
- Podologen
- technische Assistenten in der Medizin
Die Ausbildung erfolgt an Berufsfachschulen für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe. Die Ausbildungen schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Für die staatliche Prüfung als Altenpfleger/in ist im Freistaat Sachsen das Landesamt für Schule und Bildung zuständig, für alle anderen Pflege- und Gesundheitsfachberufe die Landesdirektion Sachsen.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf wird auf Antrag durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) erteilt.
Heilpraktiker
Heilpraktiker benötigen keine Approbation, dürfen die Heilkunde aber nur ausüben, wenn sie dafür die Erlaubnis besitzen.
Die Ordnungsbehörde erteilt die Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt. Neben dem vollständigen Spektrum kann der Beruf des Heilpraktikers auch auf die Behandlungsfelder Physiotherapie oder Psychotherapie beschränkt sein.
Weitere Informationen
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Gesundheitsberufe
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Verfahren & Dienstleistungen
- Approbation als Apotheker / Apothekerin beantragen
- Approbation als Arzt / Ärztin beantragen
- Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in) beantragen
- Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) beantragen
- Approbation als Tierarzt / Tierärztin
- Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin beantragen
- Ärztliche Prüfung, Zulassung beantragen
- Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Gesundheitsfachberuf mit ausländischem Berufsabschluss, Anerkennung beantragen
- Heilberuf, Änderung der selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen
- Heilberuf, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen
- Heilpraktikerin / Heilpraktiker, Zulassung beantragen
- Heilpraktikerin / Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie, Zulassung beantragen (Kleine Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie)
- Heilpraktikerin / Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie, Zulassung beantragen (Kleine Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie)
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen
- Pharmazeutische Prüfung, Zulassung beantragen
- Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen