Freie Berufe: Gesundheitsfachberufe
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Erlaubnis zur Ausübung des Gesundheitsfachberufs
Um im Freistaat Sachsen in einem bestimmten Gesundheitsfachberuf ohne Einschränkung tätig zu sein, bedarf es der staatlichen Erlaubnis.
Die Erlaubnis berechtigt dazu, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben. Das gilt für die Tätigkeit als
- Altenpfleger
- Diätassistent
- Ergotherapeut
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Logopäden
- Masseure und medizinische Bademeister
- Notfallsanitäter
- Orthoptisten
- pharmazeutisch-technische Assistenten
- Physiotherapeuten
- Podologen
- technische Assistenten in der Medizin
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf wird auf Antrag durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) erteilt.
Bei einer Ausbildung im Ausland prüft die zuständige Stelle, ob der Abschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist. Staatsangehörige der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland arbeiten wollen, benötigen keine staatliche Erlaubnis. Sie müssen Ihre Tätigkeit aber der zuständigen Stelle melden.
Verfahren & Dienstleistungen
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
- Gesundheitsfachberuf, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung beantragen
- Gesundheitsfachberuf mit ausländischem Berufsabschluss, Anerkennung beantragen
- Heilberuf, Änderung der selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen
- Heilberuf, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen