Steuererleichterungen
Im Einkommensteuergesetz sind verschiedene Vergünstigungen geregelt, die Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Es handelt sich dabei neben dem Kindergeld um Frei- beziehungsweise Abzugsbeträge, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
DETAILS:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibeträge für Kinder
- Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Kinderbetreuungskosten
- Steuerliche Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
WEITERE INFORMATIONEN UND BERATUNG:
- Finanzämter im Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Verfahren & Dienstleistungen
- Alleinerziehende, Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder ab 18 Jahren
- Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, steuerliche Berücksichtigung
- Kinderbetreuungskosten geltend machen