6. Umzug eines Gewerbebetriebes
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
Wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Verlegen Sie Ihre Betriebsstätte hingegen innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
DETAILS:
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
Amt24-Verfahrensbeschreibungen