Finanzielles: Ausbildungsförderung (BAföG)
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
BAföG für Studierende und Schüler
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.
Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, sowie an den meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10, wenn der Schüler verheiratet ist, ein Kind hat oder wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.
Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im Übrigen als zinsloses Darlehen.
BAföG bei einem Auslandsaufenthalt
Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen mit Auslands-BAföG gefördert werden.
Verfahren & Dienstleistungen
- Aufstiegs-BAföG für Handwerksberufe beantragen
- Aufstiegs-BAföG für IHK-Berufe beantragen
- Aufstiegs-BAföG zur beruflichen Fortbildung für Fachschüler und Teilnehmer mit ausländischer Staatsbürgerschaft beantragen
- Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) für Fachschüler und Teilnehmer mit ausländischer Staatsbürgerschaft beantragen
- BAföG bei einem Auslandsaufenthalt
- BAföG für die Ausbildung an den Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen
- BAföG für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen
- BAföG für Schüler an Oberschulen, Gymnasien und Fachschulen
- BAföG für Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen