Beförderung von Tieren
Wenn Sie ein Tier auf eine Flugreise mitnehmen möchten, sollten Sie das bereits bei der Buchung bekannt geben beziehungsweise sich so früh wie möglich bei Ihrer Fluggesellschaft darüber informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Tiere mitzunehmen und wie sie zu befördern sind.
Kleine Hunde und Katzen können Sie in der Regel in einem auslaufsicheren Transportbehälter im Passagierraum mitnehmen. Größere Tiere müssen im Frachtraum reisen. Die entsprechenden Transportcontainer müssen Sie selbst zur Verfügung stellen. Achten Sie dabei auf die geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Für die Beförderung von Tieren fallen unterschiedlich hohe Gebühren an (beispielsweise verrechnen manche Fluggesellschaften Tiere wie Übergepäck). Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Fluggesellschaft, zum Beispiel auf deren Internetseiten.
Blindenhunde und Assistenzhunde
Spezielle Regelungen gibt es in den meisten Fällen für Blindenhunde und Assistenzhunde. Diese dürfen in der Regel gratis im Passagierraum mitreisen. Denken Sie jedoch daran, die Fluggesellschaft frühzeitig darüber zu informieren, dass Sie einen Bilden- und Assistenzhund mit sich führen. Beachten Sie auch die Impf- und Quarantänebestimmungen Ihres Reiselandes.
HINWEIS: Beachten Sie, dass viele Länder die Einreise mit Tieren nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel gültige Tollwutimpfung, implantierter Chip) gestatten.
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Reiseplanung mit Tieren
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft