Freie Berufe: Steuerberater
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Um Steuerberaterin / Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte / Steuerbevollmächtigter zu werden, benötigen Sie eine Bestellung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Voraussetzung sind eine entsprechende berufliche Qualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie müssen zudem grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen.
Sind Sie Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten. Für diese Tätigkeit ist die Steuerberaterprüfung nicht erforderlich.
Es können auch Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Verwaltungsverfahren, die mit der Erbringung von Dienstleistungen als Steuerberater / Steuerberaterin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
Weitere Informationen
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Publikation zum Thema "Steuerberater werden"
Bundessteuerberaterkammer
Verfahren & Dienstleistungen
- Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
- Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen, Zulassung beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Genehmigung für die Unterhaltung weiterer Beratungsstellen in Steuersachen
- Steuerberater / Steuerberaterin, Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeit beantragen
- Steuerberater / Steuerberaterin, Bestellung beantragen
- Steuerberater / Steuerberaterin, Eintragung und Änderung zum Berufsregister melden
- Steuerberater / Steuerberaterin, Praxistreuhänder bestellen
- Steuerberater / Steuerberaterin, Wiederbestellung beantragen
- Steuerberater / Steuerberaterinnen, allgemeinen Vertreter bestellen
- Steuerberaterprüfung, Befreiung beantragen
- Steuerberaterprüfung, Zulassung beantragen
- Steuerberatungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen
- Steuerfachangestellte, Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen
- Steuerfachangestellten-Ausbildung, Fachliche Eignung als Ausbilder oder Ausbilderin