Leben mit einer Behinderung
Regionale Informationen
Behindertenbeauftragte
Die Behindertenbeauftragte der Stadt Plauen versteht sich als Anlauf- und Vermittlungsstelle für behinderte Bürgerinnen und Bürger.Sie bietet allgemeine Beratung, Unterstützung, Vermittlung zwischen Betroffenen, Fachbereichen der Verwaltung, Trägern der Rehabilitation und der Politik an.
In enger Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenhilfe werden Probleme der in der Stadt Plauen lebenden Menschen mit Behinderung beraten, politische Ziele formuliert und kommunale Entscheidungen mitgestaltet
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
Art und Schwere der Behinderung
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
(§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX)
Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden:
- Anfallsleiden/Epilepsie
- Blindheit und Sehbehinderungen
- chronische und innere Erkrankungen
- geistige Behinderung
- Hörschädigung
- Lernbehinderung
- Schädigung der Gliedmaßen
- Schädigung des Skelettsystems
- seelische Behinderungen
- Suchtkrankheiten
Die Schwere einer Behinderung richtet sich nach ihrem Grad und wird auch in dieser Form klassifiziert.