Mobilität im Nahverkehr
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder blind oder gehörlos sind, haben einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr.
Neben den Bussen und Bahnen der regionalen Verkehrsverbünde gilt diese Freifahrtregelung uneingeschränkt auch in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (Regionalbahn, Regionalexpress, Interregio-Express, S-Bahnen).
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Unentgeltliche Beförderung in DB-Nahverkehrszügen
Amt24-Informationen
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
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Eintrag eines der folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
- Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)
- Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blindheit (Merkzeichen Bl)
- Hilflos (Merkzeichen H)
- Gehörlos (Merkzeichen Gl)
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Besitz eines Beiblattes mit einer Wertmarke
DETAILS:-
Unentgeltliche Beförderung, Beiblatt mit Wertmarke beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
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Unentgeltliche Beförderung, Beiblatt mit Wertmarke beantragen
HINWEIS: Von der Eigenbeteiligung werden blinde oder hilflose Menschen befreit sowie schwerbehinderte Menschen, welche eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
- Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe)
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge).
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schwerkriegsbeschädigte, Versorgungs- und Entschädigungsberechtigte unentgeltlich befördert.
Begleitperson
Die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen fährt im Nahverkehr ebenfalls kostenlos mit, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist.
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Mobilität im Fernverkehr der Deutschen Bahn
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